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adhoc24 vom 16.11.2022

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Berlin -

Die Isolationspflicht in Baden-Württemberg ist aufgehoben, für Personal in Kliniken und Praxen gilt Betretungs- und Tätigkeitsverbot, Apotheken sind davon nicht betroffen. / Expert:innen warnen vor der „Twindemie“, das RKI verzeichnet aktuell ein erhöhtes Niveau an Atemwegsinfekten. / Die Dokumentation der Grippeimpfung in Apotheken ist noch nicht abschließend geregelt, genutzt werden muss das Apothekenportal der Gedisa. / Bestimmte homöopathische Mittel dürfen ohne tierärztliches Rezept abgegeben werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine kürzlich eingeführte Vorschrift teilweise für nichtig. / Die Bürgertests werden unter den seit Sommer geltenden Voraussetzungen noch einmal verlängert, allerdings sinkt das Honorar.

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