Fristen einhalten

Meldepflicht beim Fiskus: Alle Kassen angeben

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Berlin -

Apotheken müssen dem Fiskus im kommenden Jahr weitere Daten liefern: Wegen der ab Januar möglichen elektronischen Übermittlung von Kassendaten müssen die verwendeten Systeme beim Finanzamt gemeldet werden. Darauf weist die Treuhand Hannover hin. Auch nicht genutzte Systeme müssen angegeben werden. Inhaberinnen und Inhaber sollen die gesetzten Fristen beachten.

Seit der Einführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in 2016 wurden für Kassenaufzeichnungen neue Regeln eingeführt. Diese beinhalten nicht nur die Pflicht zur Verwendung einer Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) und die Belegausgabepflicht, sondern auch die Anzeigepflicht der Kasse beim Finanzamt.

Bisher habe das Bundesfinanzministerium (BMF) die Anzeigepflicht bis zur Einführung einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt, so die Treuhand. Doch nun gebe es eine wichtige Neuerung: Ab dem 1. Januar 2025 werde die elektronische Übermittlung von Daten möglich sein. Alle angeschafften Geräte müssten gemeldet werden – dazu zählten auch gemietete oder geleaste System sowie Systeme, die nicht genutzt werden.

Fristen für die Meldungen

Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 erworben wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden. Systeme, die nach dem 1. Juli 2025 gekauft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Erwerb gemeldet werden. Auch bei Außerbetriebnahme eines Systems ab dem 01. Juli 2025 müsse eine Meldung innerhalb eines Monats erfolgen, wenn dieses zuvor angezeigt worden war.

Die Finanzverwaltung habe für die Übermittlung ein Formular im Portal „Mein Elster“ eingerichtet und eine Schnittstelle für die Übermittlung aus anderen Anwendungen etwa für Softwareanbieter bereitgestellt. Zusätzlich zu Name und Steuernummer, muss unter anderem die Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, die Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (Cloudkasse oder Tablet-System) sowie die Anzahl der Systeme, die Seriennummern und das Kaufdatum beziehungsweise der Tag der Außerbetriebnahme angegeben werden. Die entsprechende Anlage zur Erfassung der meldepflichtigen Daten soll ab Mitte Januar zur Verfügung stehen.

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