Preisgruppen, Umstellungsgebühren, Quotenmalus: die Abgabe von Blutzuckerteststreifen zulasten der Ersatzkassen ist ein komplexer Prozess, der das pharmazeutische Personal vor Herausforderungen stellt. Apothekenteams müssen dabei verschiedene Faktoren berücksichtigen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Doch nicht nur bei der Abgabe, sondern auch beim Einkauf können gezielte Maßnahmen helfen, Kosten zu senken.
Für Apothekenteams ist es zwar wichtig, neue Angebote im Blick zu behalten und den Markt kontinuierlich zu beobachten. Doch dies erfordert viel Zeit und Aufwand – zwei Faktoren, die im hektischen Apothekenalltag oft nicht ausreichend vorhanden sind. Eine gründliche Recherche nach den besten Konditionen bleibt jedoch unerlässlich, um Einsparungen erzielen zu können, da es monatlich wechselnde Angebote gibt.
Sollte es einmal besonders turbulent zugehen, ist es dennoch ratsam, zumindest E-Mail-Angeboten einen Moment der Aufmerksamkeit zu schenken, statt sie direkt in den Papierkorb zu verschieben. „Angebote via Mail nicht zu ignorieren, ist besonders wichtig“, betont eine PKA. „Da kann man sehr viel Geld sparen!“ Denn oft verstecken sich hier attraktive Einsparpotenziale, die nicht allein durch die Betreffzeile ersichtlich sind.
Ein weiterer, vielversprechender Weg, Kosten zu senken, ist der Bezug größerer Mengen über Importfirmen. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, mit den Lieferanten individuelle Konditionen auszuhandeln. Besonders vorteilhaft sind auch Eigenmarken von Herstellern, die häufig deutlich günstiger sind als Markenprodukte, die direkt vom Hersteller oder über Großhändler bezogen werden können.
Durch die Kombination dieser verschiedenen Maßnahmen entsteht eine effektive Strategie, die sowohl kurzfristig als auch langfristig Einsparpotenziale erschließt und gleichzeitig den Aufwand im Apothekenalltag bedarfsgerecht optimiert.
Bevor eine solche Einkaufsstrategie überhaupt greifen kann, müssen Apothekenteams zunächst klären, welche Rabattverträge aktuell gelten. Für die Ersatzkassen erfahren sie dies in Anlage 4 zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen dem Verband Deutscher Ersatzkassen (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Der Vertrag ist noch bis Ende 2025 gültig.
Doch hier ist Vorsicht geboten: Den geschlossenen Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Herstellern liegt ein Open-House-Verfahren zugrunde, bei dem während der Vertragslaufzeit weitere Hersteller zu den gleichen Konditionen beitreten können.
Die Abrechnungspreise für Blutzuckerteststreifen sind in drei Preisgruppen gestaffelt. Für Teststreifen aus Anhang I sowie generische Verordnungen ohne Hersteller- und PZN-Nennung beträgt der Preis bis 102 Stück 21,45 Euro, ab 103 Stück 18,95 Euro und ab 300 Stück 18,10 Euro. Zu Preisgruppe I zählen unter anderem:
Für Teststreifen aus Anhang II gelten folgende Preise: bis 102 Stück 23,45 Euro, ab 103 Stück 20,95 Euro und ab 300 Stück 20,10 Euro. Unter Preisgruppe II sind beispielsweise gelistet:
Teststreifen, die nicht unter diese Kategorien fallen, werden mit 26,00 Euro bis 102 Stück, 24,30 Euro ab 103 Stück und 22,95 Euro ab 300 Stück abgerechnet. Im Jahr 2023 wurde die Quote für Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe I auf 30 Prozent erhöht. Die Gesamtquote stieg damit auf 70 Prozent, während die Quote der Preisgruppe II unverändert bei 40 Prozent blieb. Zudem kann eine Übererfüllung der Quote für die Produktgruppe I auf die Gesamtquote angerechnet werden.
Versicherte müssen nach § 31 SGB V keine Zuzahlung leisten, und Apotheken dürfen keine zusätzlichen Aufzahlungen verlangen. Falls ein Hersteller nachträglich die Bezugsmöglichkeiten für Apotheken nachteilig ändert und der Einkaufspreis laut Abda-Artikelstamm 19,90 Euro netto übersteigt, wird ein gestaffelter Aufschlag von bis zu 6,10 Euro je 50 Stück erhoben. Zudem erfolgt die Preisberechnung für Packungen mit abweichender Stückzahl anteilig.
Apothekenteams sollten diese Regelung im Blick behalten, da sonst ein Malus droht. Das bedeutet, dass die Apotheke bei Nichterreichen der Quoten pro Kalenderhalbjahr die entstandene Preisdifferenz von 2 beziehungsweise 2,95 Euro pro Packung erstatten muss.
Gegebenenfalls sollte eine Beratung und Umstellung auf Messgeräte mit Teststreifen der Preisgruppe 1 erfolgen. Wird eine solche Umstellung vorgenommen, kann eine Pauschale von 20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet werden. In diesem Fall muss die Sonder-PZN 020567596 angegeben werden. Eine Umstellung ist einmal alle zwei Jahre pro Patientin oder Patient möglich. Gelingt die Umstellung nicht und werden Teststreifen der Preisgruppe II oder III abgegeben, wird dies der 40-Prozent-Quote angerechnet.
Auch bei den Primärkassen sind die Lieferverträge der einheitlichen Liste rabattierter Blutzuckerteststreifen zu beachten. Hier fallen unter anderem regionale Unterschiede ins Gewicht.
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Transkripte der 5-teiligen Videoreihe
Teil 1 “Handelsspannenausgleich”
Teil 2 “Bestellprozesse”
Teil 3 "Bestellungen bündeln"
Teil 4 “Wirtschaftlich bestellen”
Teil 5 “Kommunikation am HV”

