Verspekuliert mit Verius

Warentest kritisiert Fehlinvestments der Kassen

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Berlin -

Die Stiftung Warentest hat sich mit Anlagen und Immobilienprojekten der Krankenkassen befasst. Ein Ergebnis der Analyse: Die Investments waren viel zu riskant. Einige entsprachen demnach nicht einmal formal den Regeln. 

Aufgabe von Krankenkassen ist es laut Warentest, Beiträge der Versicherten einzuziehen und damit die Kosten für deren medizinische Versorgung zu zahlen. Gleichzeitig müssten sie Mindestbeträge zurücklegen, damit sie nicht ins Minus rutschen. Das Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) setze den Rahmen, wie sie investieren dürfen. Die Maßgabe sei, sicher und liquide anzulegen.

Eine Kritik: Investitionen in Bauprojekte seien unter dieser Maßgabe eher unpassend. „Verluste lassen sich hier nie ganz ausschließen, gerade wenn die Projekte noch in einem sehr frühen Stadium sind, wie einige der Immobilienprojekte, in die das Geld der Krankenkassen floss“, sagte Renate Daum, Anlage- und Immobilienexpertin der Stiftung Warentest.

Einige Investments waren nicht zulässig

Einige Anlagen der Krankenkassen haben demnach zudem formal nicht den geltenden Regeln entsprochen. Inhaberschuldverschreibungen müssten an der Börse notiert sein, damit Krankenkassen sie erwerben dürfen. Sei das nicht der Fall, müsse die Börsennotierung nach Auskunft des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) spätestens ein Jahr danach erfolgen. „Es gab Investments in Inhaberschuldverschreibungen, bei denen es deutlich länger als ein Jahr gedauert hat, bis sie an der Börse notiert waren“, sagte Daum.

Keine Experimente mit dem Geld der Versicherten

Die Ursachen, die für die Fehlinvestitionen im Raum stünden, seien vielfältig – von der geschickten Bewerbung der Anlagen über Finanzberater mit eigenen Interessen bis hin zur Komplexität der Finanzprodukte. Daum: „Krankenkassen müssen flexibel auf unerwartete Ausgaben reagieren können und ihr Geld grundsätzlich in Anlagen stecken, aus denen sie schnell wieder herauskommen. Sie verwalten die Beiträge der Versicherten. Und die wollen verlässliche Versicherungsleistungen erhalten.“

Die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen sei nicht betroffen. „Die gute Nachricht ist: Die überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen hat nicht in riskante Papiere investiert“, sagte Daum. Versicherte könnten trotz der Fehlinvestitionen beruhigt sein: Alle gesetzlichen Leistungen wie Arztbesuche, verordnete Medikamente oder Krankenhausaufenthalte würden uneingeschränkt auch von den betroffenen Krankenkassen geleistet. Sollte eine Krankenkasse nicht mehr zahlen können, sprängen andere Krankenkassen ein.

Wechseln zu anderer Kasse

Der Schaden der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen durch Fehlinvestitionen in einen fragwürdigen Immobilienfonds könnte deutlich höher sein als bisher angenommen. Millionenverluste stehen im Raum. Generell ist es für Versicherte, die mindestens zwölf Monate Mitglied sind, jederzeit möglich, die Krankenkasse zu wechseln.

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