Noch hat es das KBV/ABDA-Modell nicht in das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) geschafft. Auch bei der ABDA sieht man noch Gesprächsbedarf. Vor allem das Schlüsselthema Vergütung beschäftigt die Apotheker. Auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf betonte ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt: „Wir werden dafür sorgen, dass es für die Apotheker, die mitmachen, keinen wirtschaftlichen Nachteil gibt.“
Das gemeinsame Medikationsmanagement verbessere die Arzneimittelversorgung; deshalb müsse über eine angemessene Vergütung gesprochen werden, so Schmidt: Die Aussage: „Zeigt erst einmal, was ihr bringt, dann reden wir über“ sei nicht zu akzeptieren. Die Argumentation der Kassen, das KBV/ABDA-Modell enthalte nur Leistungen, zu denen die Apotheken ohnehin verpflichtet seien, treffe nicht zu: „Das ist so, als würde man einen Golf kaufen und den Anspruch haben, ihn alle drei Jahre kostenlos in ein neues Produkt umtauschen zu können“, so Schmidt.
Bei den Kassen sieht man das anders: „Derzeit bekommen wir einen Golf mit vier platten Reifen“, hielt Uwe Deh, Vorstand des AOK-Bundesverbands, dagegen. Keine Kasse habe etwas gegen vernünftige Verordnungen einzuwenden, mit denen unter anderem Polymedikationen vermieden werden sollen. Es sei aber fraglich, ob mit dem KBV/ABDA-Modell die Ziele erreicht werden könnten, so Deh. Er sehe zudem nicht, dass das Modell die bundesweite Versorgungsheterogenität berücksichtige.
Apotheker und Ärzte fordern für das Medikationsmangement insgesamt 360 Euro pro Jahr und Patient, im Vorschlag für den Änderungsantrag des Versorgungsgesetzes wird die Vergütung bislang gar nicht erwähnt.
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