Dass Anreize für Ärzte, sich auf dem Land niederzulassen, Geld kosten werden, wissen nicht nur die Krankenkassen. Vor kurzem drohte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinem Kabinettskollegen Daniel Bahr (FDP) mit einem Veto gegen dessen Versorgungsgesetz. Der Gesundheitsminister musste die erwarteten Kosten genau aufschlüsseln - in der vergangenen sickerte durch, dass der Abbau der ärztlichen Unterversorgung auf dem Land zwischen 150 und 200 Millionen Euro pro Jahr kosten wird. 2014 wird das neue Kabinett nachschauen, ob der Rahmen eingehalten wurde. Liegen die Ausgaben höher, muss Bahr - respektive sein Nachfolger - zusehen, dass er den Betrag an anderen Stellen im Gesundheitssystem auftreibt.
In der Öffentlichkeit gibt sich Bahr selbstbewusst: „Das Gesetz ist wie geplant und unverändert auf dem Weg. Bei unseren geplanten Maßnahmen wurde nichts geändert“, so der Gesundheitsminister im Interview mit dem Tagesspiegel. Und dann noch in Richtung Schäuble: „Eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung darf nicht nach Kassenlage gemacht werden, das hat am Ende auch der Finanzminister so gesehen.“
Tatsächlich hat Schäuble seinem jungen Kollegen weithin sichtbare Leitplanken gesetzt. Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, soll der Bundeshaushalt explizit vor Mehrbelastungen aus dem Gesetz geschützt werden: Die beiden zuständigen Staatssekretäre der Ministerien, Werner Gatzer und Thomas Ilka, haben sich demnach geeinigt, dass Bahr die Mehrkosten durch Einschnitte im Gesundheitssystem ausgleichen muss, wenn die tatsächlichen Kosten die im Gesetz genannten Zahlen überschreiten.
Bahr ist bemüht, diese Vereinbarung der Unterhändler klein zu reden: Es sei eine Erklärung aufgenommen worden, „dass in drei Jahren bei der ohnehin anstehenden Entscheidung über den Sozialausgleich die Maßnahmen zu evaluieren sind“, so Bahr zum Tagesspiegel. Ob er den verabredeten Kostencheck nach der Bundestagswahl überhaupt noch selbst durchführen muss, bleibt abzuwarten.
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