Gutachten

Sachverständigenrat fordert Vernetzung

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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat am Dienstag Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sein Gutachten mit dem Titel „Kooperation und Verantwortung“ überreicht. Auf knapp 1000 Seiten empfiehlt der Rat Reformen auf der Leistungs- und Ausgabenseite. Die Ministerin dankte dem Gremium, das Gutachten finde ihre „volle Unterstützung“. Sie begrüßte die Anregungen zu präventiven Maßnahmen und kündigte an, noch in diesem Jahr ein Präventionsgesetz einzubringen. Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) zeigte sich in einer Pressemitteilung erfreut über das Gutachten, eine Vernetzung der Gesundheitsberufe liege auch im Interesse der Apotheker.

Nicht-ärztliche Berufsgruppen müssen laut Sachverständigenrat besser in das bestehende System eingebunden werden. Konkret schlägt der Rat vor, Pflegepersonal zusätzliche Kompetenzen zu gewähren, etwa in der Prävention und bei der Verschreibung von Hilfsmitteln. Ausbildung und Rechtsstatus der nicht-ärztlichen Berufe müssten angepasst werden. Die zentrale Frage: „Wer macht was wo optimal im deutschen Gesundheitswesen?“, so Professor Dr. Eberhard Wille vom Sachverständigenrat.

Die Planung und Finanzierung der Krankenhäuser soll schrittweise von den Ländern auf die Krankenkassen übergehen. Schon die rot-grüne Bundesregierung hatte den Versuch unternommen, auf eine solche monistische Finanzierung umzustellen, scheiterte aber im Bundesrat.

Der Sachverständigenrat fordert mehr Autonomie für die Krankenhäuser. Sie sollen sich zur Veröffentlichung von Daten zur Qualitätssicherung verpflichten. Die Länder sollen nur noch eine Krankenhaus-Rahmen-Planung vornehmen und die flächendeckende Versorgung überwachen. Schmidt verbat sich für die Versäumnisse der Landesregierungen in die Pflicht genommen zu werden.

Bei der integrierten Versorgung sollen die Krankenkassen einem schärferen Wettbewerb ausgesetzt werden. Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, die derzeit über keine Zulassung verfügen, aber den Qualitätsanforderungen entsprechen, sollen darin einbezogen werden. Eine nochmalige Verlängerung der Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung ist laut Sachverständigenrat sinnvoll.

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