Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) fordert eine konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die Preisbindung. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe keine andere Entscheidung treffen können. Für künftige Rechtsstreitigkeiten sollten vorausschauend Daten und Fakten gesammelt werden.
Nach Auffassung des BVDAK konnte der BGH im konkreten Fall keine andere Entscheidung treffen: Grundlage der Entscheidung bildeten Rechtsvorschriften, die schon vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016 keinen Bestand gehabt hätten. „Eine Auslegung für zukünftige Entwicklungen, auch für die Gesundheitsversorgung, war vom BGH nicht zu erwarten.“
Jetzt sei es wichtig, den Fehlentwicklungen unter Berufung auf das aktuelle Urteil entschieden entgegenzutreten. Die zu erwartenden Rabatt- beziehungsweise Boni-Versprechen müssten sofort abgemahnt und vor Gericht gebracht werden, fordert der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann. „Zudem regen wir an, für künftige Rechtsstreitigkeiten, die vermutlich wieder bis vor den EuGH geführt werden müssen, vorausschauend alle Daten und Fakten zu sammeln, die der EuGH und der BGH zur Beweisführung gefordert haben.“
Sowohl die Bundesregierung wie auch die Standesvertreter seien aufgerufen, nicht erneut „mit leeren Händen vor Gericht zu stehen“. Dabei könnte das neue Datenpanel der Abda hilfreich sein. „Wir treten für die sichere Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe Apotheken ein. Verstöße gegen die aktuelle, im SGB V geregelte Preisbindung, müssen vor die Gerichte gebracht werden. Die Verfahren müssen konsequent und professionell, nötigenfalls bis vor den EuGH, geführt werden."
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