City BKK

Rezepte gelten bis Ende September

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Versicherte der insolventen Krankenkasse City BKK haben bis zum 30. September einen regulären Leistungsanspruch. Ab 1. Juli stuft der GKV-Spitzenverband die „City BKK in Abwicklung“ als „leistungsaushelfende Krankenkasse“ ein. Für Apotheken gelten bei den noch verbliebenen Mitgliedern bis zum Stichtag die gleichen Abrechnungswege.

Falls Ärzte Versicherten mit dem Hinweis „wegen fehlender Krankenversicherung“ nur Privatrezepte aushändigen, kann der Apotheker laut BKK-Spitzenverband „das Hauptinstitutskennzeichen der City BKK auf dem Rezept angeben und erstattungsfähige Arzneimittel abgeben“, so der GKV-Spitzenverband. Der Patient müsse sich jedoch als Mitglied der City BKK ausweisen. Die Abrechnung erfolge auch in diesen Fällen über die Apothekenrechenzentren.

Der Verband habe mit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) für die Leistungserstattung eine Übergangslösung vereinbart. Alle Leistungsbringerorganisationen müssten nun ihre Mitglieder darüber informieren, dass weiterhin verordnet beziehungsweise abgerechnet werden kann. Den verbliebenen Mitgliedern sollte jedoch empfohlen werden, schnellstmöglich in eine andere Kasse wechseln. „In allen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken sollen die notwendigen Informationen jetzt vorliegen“, so Oliver Reken, Vorstand der City BKK.

Angaben des GKV-Spitzenverbandes zufolge zählte die City BKK Anfang Juni noch 49.000 Versicherte. Diese können bis zum 14. Juli ihre neue Kasse frei auswählen, teilte der Verband mit. Nach diesem Zeitpunkt würden sie automatisch einer anderen Kasse zugeteilt.

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