Packungsgrößenverordnung

„Retten, was zu retten ist“

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Die Hersteller haben die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigten Änderungen der Packungsgrößenverordnung überwiegend positiv aufgenommen. „Das Ministerium hat versucht zu retten, was zu retten ist, und ist offenbar bemüht, die Normgrößen so gut wie möglich an die Marktverhältnisse anzupassen“, sagte ein Sprecher des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH).

Dennoch würden auch künftig nicht alle Arzneimittel in die Spannen fallen. Welche Produkte trotz der zahlreichen gesonderten N-Größen ihr Kennzeichen verlieren, wird bei den Firmen derzeit geprüft.

„Wir begrüßen insbesondere die praxisnahe Übergangsfrist zum Abverkauf von Packungen, deren Größe sich nach alter Rechtslage bemisst“, sagte ein Sprecher des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Die Hersteller dürfen laut Entwurf Packungen, die ihre N-Größe verlieren, noch 18 Monate mit der falschen Kennzeichnung abverkaufen. Kürzere Fristen hätten aus Sicht der Industrie bei Arzneimitteln mit geringem Absatz zur Vernichtung von Packmaterial geführt.

Dass die angepassten Normgrößen erst im Juli eingeführt werden, stört die Hersteller nicht. „Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ist durchaus sinnvoll, sonst hätten wir womöglich im März das gleiche Chaos gehabt wie im Januar“, sagte eine Sprecher des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Die Staffelung ermögliche den Firmen die fristgerechte Meldung und gebe den Datenbankanbietern ausreichend Vorbereitungszeit für die Umsetzung. Auch die Arztsoftware könne bis Juli aktualisiert werden.

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