Verfassungsbeschwerde

PKV will Gesundheitsreform kippen

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Die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) werden offenbar Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform einlegen: Rund 90 Prozent der Unternehmen wollen die geplanten Regelungen zur Krankenversicherung monieren, sagte die stellvertretende PKV-Verbandsdirektorin Sybille Sahmer am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Berlin. „Vor Ablauf der Beschwerdefrist Ende des Monats nehmen die Verfassungsrichter die Beschwerde sowieso nicht in die Hand“, erklärte Sahmer das lange Warten der Versicherungen.

Besonders die mit dem GKV-WSG geschaffenen Möglichkeiten der Wahltarife und Zusatzversicherungen bei den Krankenkassen sind der PKV ein Dorn im Auge. Sondertarife im GKV-System wie „Chefarztbehandlung“ sowie das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus seien geeignet, „die Unternehmen der privaten Krankenversicherung in ihrer Existenz massiv zu gefährden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Debeka, Uwe Laue.

Die AOK Rheinland-Hamburg habe derartige Wahltarife eingeführt, nachdem die Bundesregierung Kostenerstattungstarife dieser Art für „vertretbar“ erklärt hatte, so Laue. Der PKV-Verband habe gegen dieses Angebot eine einstweilige Verfügung beantragt. Die Sache liege derzeit beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Neben diesem Verfahren und der Verfassungsbeschwerde hofft die PKV auf ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission. Alle drei Stränge könnten in einigen Jahren in einem grundsätzlichen Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zusammenfließen, sollte das Bundesverfassungsgericht die Sache ebenfalls in Luxemburg vorlegen. Bis dahin will die PKV die Wahltarife der Kassen mit der einstweiligen Verfügung stoppen.

Das GKV-WSG habe eine Schwächung der PKV „bezweckt und leider auch erreicht“, monierte Laue. Die Einführung des Basistarifs und die Portabilität der Altersrückstellung hätten die PKV-Vollversicherung benachteiligt, nun seien zudem die Beitragseinnahmen aus den Zusatzversicherungen in Gefahr. Chancengleichheit im Wettbewerb um diese Tarife sei nicht gegeben, weil die Kassen steuerlich privilegiert seien, keine Altersrückstellung bilden müssten und über das „Adressmonopol von über 70 Millionen Versicherten“ verfügten. „Die unternehmerischen Aktivitäten der Kassen fallen eindeutig unter das Wettbewerbsrecht. Die Krankenkassen verlieren damit ihre privilegierte Stellung als reines soziales Sicherungssystem“, meinte Laue.

Ein von der Debeka in Auftrag gegebenes Gutachten der Professoren Dr. Hans-Peter Schwintowski und Dr. Siegfried Klaue soll darlegen, warum die neuen Angebote der Kassen gegen Europarecht und deutsches Kartellrecht verstoßen. „Diese Verstöße werde noch vor nationalen Gerichten und vor den europäischen Institutionen, also der Kommission und dem EuGH, zu klären sein. Die Debeka wird hier ihr Klagerecht geltend machen“, kündigte Laue an.

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