Stammzellen

Parlamentarier wollen Stichtag streichen

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Bislang 92 Abgeordnete verschiedener Bundestagsfraktionen wollen die Stichtagsregelung im Stammzellengesetz streichen. Zugleich sollten auch Strafandrohungen gegen deutsche Wissenschaftler unterbleiben, die sich an internationalen Forschungsprojekten beteiligen, sagten die Initiatoren des Antrags am Montag in Berlin. Zu den Erstunterzeichnern des Antrages gehören Ulrike Flach (FDP), Katherina Reiche (CDU) und Rolf Stöckel (SPD).

Nach dem geltenden Recht darf in Deutschland nur mit aus dem Ausland importierten menschlichen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Der Bundestag wird am Donnerstag über vier verschiedene Gesetzesentwürfe sowie über einen Gruppenantrag zur Stammzellenforschung diskutieren. Auslöser der Debatte sind die Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die strengen Auflagen in der Bundesrepublik zu lockern und auch Arbeiten mit neueren Stammzellenlinien zu ermöglichen.

Flach sagte, die deutsche Forschung sei verantwortungsbewusst mit dem bisherigen Gesetz umgegangen. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2002 seien insgesamt 25 Genehmigungen durch das Robert-Koch-Institut erteilt worden. Die vorhandenen Zelllinien seien aber inzwischen für die Forschung veraltet und teilweise unbrauchbar. Die einmalige Verschiebung des Stichtages - wie dies eine Gruppe von 185 Abgeordneten um René Röspel (SPD) und Ilse Aigner (CSU) möchte - werde in fünf Jahren wieder zu ähnlichen Problemen führen.

Zur Kritik der Katholischen Kirche in Deutschland sagte Reiche, was im katholischen Italien, im anglikanischen England und im protestantischen Skandinavien möglich sei, könne hierzulande der Forschung nicht verboten werden. Dies gebiete die Forschungsfreiheit im Grundgesetz. Nach Aussage von Stöckel ist die Forschung zu Heilungschancen krebskranker Kinder auch eine Form von Lebensschutz.

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