Arzneimittelpreisverordnung

Oberste Richter streiten über Versandapotheken

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Die Entscheidung zu Rezeptboni ausländischer Versandapotheken rückt näher: Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichte des Bundes hat das schriftliche Verfahren eingeleitet. Jetzt müssen der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundessozialgericht (BSG) Stellung nehmen. Im Streit um Rx-Boni will der BGH ausländische Versandapotheken - in diesem Fall die Europa Apotheek Venlo - an die deutschen Preisvorschriften binden, das BSG hielt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in einem früheren Verfahren um DocMorris für nicht anwendbar.

Nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dürfen zwei oberste Gerichte in derselben Rechtsfrage nicht unterschiedlich urteilen. Will ein oberster Gerichtshof von der Entscheidung eines anderen abweichen, muss er den Gemeinsamen Senat anrufen. Das BSG hatte vor Ablauf der zunächst verlängerten Stellungnahmefrist beschlossen, dass es seine Rechtsmeinung nicht aufgeben wird. Damit war klar, dass der Gemeinsame Senat entscheiden muss.

Als Schriftführer wurde Professor Dr. Wolfgang Büscher bestimmt, stellvertretender Vorsitzender des Ersten Zivilsenats am BGH. Ein zweiter Schriftführer vom BSG wird im späteren Verlauf des Verfahrens bestimmt. Büscher hat nun die schriftliche Anhörung eingeleitet. Dabei wird auch abgefragt, ob die Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichten. In der Regel ist dies der Fall. Mit einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats ist im Herbst zu rechnen.

Der Gemeinsame Senat setzt sich zusammen aus den Präsidenten des Bundesgerichtshofs (BGH), des Bundessozialgerichts (BSG), des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesfinanzhofs (BFH). Zusätzlich sind je zwei Richter der beteiligten Senate des BGH und des BSG vertreten.

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