Apothekenbetriebsordnung

Medikationschecks nicht für PTA und Ärzte

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Berlin -

Mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll das Medikationsmanagement erstmals gesetzlich festgehalten werden. Bei der Definition des Begriffs haben die Länder allerdings eine andere Haltung als die Regierung: So sollen die Checks ausschließlich von Apothekern durchgeführt werden dürfen. Demnach wären nicht nur Ärzte, sondern auch Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) außen vor.

 

Die Regierung wollte die Arzneimittelberatungen als „apothekenübliche Dienstleistungen“ einstufen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates schreibt in seiner Beschlussempfehlung allerdings, dass diese Zuordnung dem hohen Qualitätsanspruch nicht genüge. Das Management müsse vielmehr als pharmazeutische Tätigkeit eingestuft werden. Für Arztpraxen kämen die Checks demnach nicht in Frage.

Doch auch innerhalb der Apotheke wollen die Länder für Klarheit sorgen: Im Paragraphen der ApBetrO, der das Apothekenpersonal und dessen Aufgaben regelt, soll aus Sicht der Gesundheitsexperten eingefügt werden: „Die Bewertung der Analyse und die Beratung im Rahmen eines Medikationsmanagements müssen durch einen Apotheker der Apotheke erfolgen.“

Auch in diesem Fall begründen die Länder die Regelung damit, dass es für die Beratungen an pharmazeutischem Know-how bedarf: Die Beratungen umfassten schließlich die Bewertung von Arzneimittelrisiken und die Optimierung der Arzneimittelanwendung. „Damit handelt es sich um eine höchst anspruchsvolle, über die bloße Information und Beratung über Arzneimittel hinausgehende Tätigkeit“, erklärt der Ausschuss.

Sollten die Klarstellungen der Länder am 30. März vom Plenum des Bundesrats verabschiedet werden, könnte dies Auswirkungen auf diverse neue Versorgungsmodelle haben: In Hamburg bieten AOK und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) beispielsweise gemeinsam Medikationschecks an. Auch die Kassenärzte aus Westfalen-Lippe planen ein eigenes Arzneimittelberatungsmodell.

 

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