Zusammen mit der Erhöhung des Herstellerabschlags von 6 auf 16 Prozent hatte die Bundesregierung im Sommer 2010 eine Überforderungsklausel verabschiedet. Vor allem kleinere Unternehmen sollten vor einer zu hohen Belastung durch die Sparmaßnahmen geschützt werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt in der Beratung zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) jetzt eine Überprüfung der Klausel. Dem Antrag entsprechend sollen die Einbußen der Mittelständler gedeckelt werden.
Die Kostendämpfungsmaßnahmen der Bundesregieurng hätten ein Einsparvolumen von 2 Milliarden Euro oder 7 Prozent des Arzneimittelbudgets vorgesehen, heißt es in dem Änderungsantrag des Ausschusses. Dieser Maßstab soll künftig auch für die Hersteller gelten: „Die Überforderungsklausel könnte bei mittelständischen Unternehmen beispielsweise dann greifen, wenn deren Umsätze mehr als doppelt - alternativ: eineinhalbmal - so stark wie die genannten 7 Prozent abnehmen“, heißt es. Dabei müsste ein kausaler Bezug zur Sparmaßnahme allerdings nachgewiesen sein.
Bei der Nutzenbewertung soll der Bestandsmarkt aus Sicht des Gesundheitsausschusses so lange ausgeklammert werden, wie der erhöhte Herstellerabschlag gilt. Weil sie Studien vorlegen und Dossiers anfertigen müssten, seien Nutzenbewertung für die Unternehmen teuer, heißt es im Antrag. Deshalb sollen nur solche Arzneimittel bewertet werden, die in Konkurrenz zu einem neuen Produkt stehen, dass die Nutzenbewertung durchlaufen müsse.
Das Plenum der Länderkammer diskutiert die Vorschläge der Ausschüsse am 23. September. Am selben Tag wird sich auch der Bundestag erstmals mit dem Versorgungsstrukturgesetz befassen.
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