Selektivverträge

KVen bieten bei AOK-Verträgen mit

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Die Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sowie einzelne KVen bewerben sich ebenfalls um die Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg zur hausarztzentrierten Versorgung. Die „Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung“ (ARGE), ein Zusammenschluss von 14 KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) konkurriert damit mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG). In ihr sind der Hausärzteverband und der MEDI Verbund zusammengeschlossen. Außerdem haben sich die KV Bayern und die KV Baden-Württemberg, die nicht Mitglied bei ARGE sind, jeweils einzeln beworben. Insidern zufolge gibt es insgesamt sechs Bieter, was die AOK gegenüber APOTHEKE ADHOC jedoch nicht bestätigen wollte.

Eberhard Mehl, Geschäftsführer des Hausärzteverbandes und HÄVG-Vorstandssprecher, bezweifelt, dass sich die Körperschaften überhaupt um die Verträge bewerben können: „Die KVen sind wegen mangelnder Mandatierung rechtlich gar nicht in der Lage, ein Angebot abzugeben“, sagte er gegenüber APOTHEKE ADHOC. In der Ausschreibung hatte die AOK Baden-Württemberg gefordert, dass von den Bietergemeinschaften mindestens 3000 Hausärzte vertreten werden. Laut Mehl repräsentiert die HÄVG, mit 3400 Mitgliedern im Hausärzteverband und 2300 Ärzten bei MEDI, allein 80 Prozent der Allgemeinmediziner in Baden-Württemberg.

Die KBV beruft sich indes auf ein Referendum, in dem sich 62 Prozent der Hausärzte im Ländle für das bestehende KV-System ausgesprochen hätten. Daraus lasse sich das Mandat für die Ausschreibung ableiten, erklärte ein Sprecher der KBV gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Wir erfüllen die Voraussetzungen, um einen solchen Vertrag flächendeckend umzusetzen“, teilten KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller, KBV-Vorstandsmitglied für den hausärztlichen Bereich, in einer Presseerklärung mit.

Der HÄVG kritisierte die Bewerbung der KV Baden-Württemberg: Im Juli habe die Vertreterversammlung der KV mehrheitlich gegen die Beteiligung an Ausschreibungen dieser Art gestimmt, sagte Mehl. Dieses Mandat sei bindend und die Bewerbung ein „bewusster Verstoß“ gegen den Beschluss. Die KV schrieb an ihre Mitglieder: „Der Vorstand sieht sich zu einer Bewerbung verpflichtet, weil durch die Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg die Interessen aller an der vertragsärztlichen Versorgung in unserem Lande teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen berührt sind.“ Eine Sprecherin des Verbandes sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC, man habe juristisch umfangreich geprüft, dass sich die KV an der Ausschreibung beteiligen könne.

Verwunderung hatte die KV Bayern mit ihrer Bewerbung ausgelöst: „Die haben in Baden-Württemberg doch keinen einzigen Arzt“, sagte Mehl. Auch der KBV sei die bayerische Initiative ein Rätsel, so der Sprecher. „Wir gehen diesen Schritt in enger Abstimmung mit der KV Baden-Württemberg“, teilte die KV Bayern mit. In der ambulanten Versorgung würden die beiden Bundesländer ohnehin stark kooperieren, stimmte eine Sprecherin der KV Baden-Württemberg zu: „Die Bewerbungen der einzelnen KVen sind kein Ausdruck der Konkurrenz, sondern der Solidarität.“ Die AOK kündigte an, bis zum 19. Dezember mitzuteilen und zu begründen, mit wem sie in Verhandlungen tritt. Bis dahin werde die Kasse keine Auskünfte über die eingegangenen Bewerber geben, sagte ein Sprecher.

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