Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will zur Stärkung der Patientensicherheit in der Arzneimittelversorgung den neuen „Aktionsplan 2026–2029 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“ (AMTS-Aktionsplan) vorlegen. Schwerpunkt für die nächsten vier Jahre sollen insbesondere die Potenziale der Digitalisierung sein.
Bereits seit 2007 existiert der AMTS-Aktionsplan. In der Fortschreibung der bisherigen Pläne sind insgesamt 20 Maßnahmen vorgesehen. Neben der Ärzteschaft, Expertengremien und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zählen auch Softwarehäuser sowie Organisationen wie Gematik und Abda zu den aufgeführten Akteuren.
Der Aktionsplan sieht die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für einen optimalen digital gestützten Medikationsprozess (dgMP) vor, um einen aktuellen, vollständigen und patientenzentrierten Medikationsplan sicherzustellen. „Damit der eMP und dessen Ausdruck auf Papier im Kontext des dgMP aktuell, vollständig und auf die Patientinnen und Patienten ausgerichtet ist, müssen präzise Prozessabläufe zur Pflege und Aktualisierung des eMP in der Routineversorgung und insbesondere die Zeitpunkte und Bedarfe für eine AMTS-Prüfung definiert werden“, heißt es in dem Papier.
Parallel dazu sollen regelmäßige „Jour Fixe dgMP“ zur strukturierten Abstimmung und Weiterentwicklung fachlicher Inhalte im Expertenkreis stattfinden.
In einer mehrstufigen Expertenbefragung soll die Kommission für Arzneimitteltherapiemanagement und Arzneimitteltherapiesicherheit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) zunächst einen evidenzbasierten Soll-Prozess für die Arzneimitteltherapie erarbeiten. Ziel ist die Gewährleistung der Patientensicherheit sowie die Ableitung notwendiger Anforderungen an den digitalen Medikationsplan (dgMP).
Anschließend sollen diese Ergebnisse mit weiteren Stakeholdern diskutiert werden. Dazu gehören unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Abda, der Pflegeberufe, der Gematik und des BMG.
„Das sektorenübergreifende Medikationsmanagement von Patientinnen und Patienten stellt besondere Anforderungen an die AMTS und an die am Prozess beteiligten Berufsgruppen“, heißt es in dem Papier. Um die Risiken in der Arzneimittelversorgung zu minimieren, seien vollständige Informationen essenziell.
Mithilfe einer Umfrage soll nun ermittelt werden, in welchem Umfang und welche Art von Maßnahmen bei stationären Aufnahmen im Krankenhaus ergriffen werden müssen, um fehlende AMTS-relevante Informationen zu erhalten. Erfasst werden sollen insbesondere Angaben zur Vollständigkeit und Aktualität der Medikation sowie zu möglichen Kontraindikationen.
Zudem sollen Maßnahmen dokumentiert werden, die von Krankenhäusern zur Klärung etwaiger Unklarheiten ergriffen werden. Verantwortlich für das Vorhaben sind der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unter Beteiligung weiterer Organisationen – einschließlich der Abda.
Die Arzneimittelversorgung sei ein komplexer und risikoreicher Prozess. Das Risiko für Patientinnen und Patienten steige insbesondere bei Medikationsänderungen, der Beteiligung verschiedener Arztpraxen und Apotheken sowie an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
„Es ist unstrittig, dass die Ursache für viele Probleme in der Arzneimitteltherapie der fehlende Überblick über die Gesamtmedikation der Patientinnen und Patienten ist, nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegekräfte“, heißt es im Aktionsplan.
Eine Lösung, um kritische Situationen schneller zu erkennen, stelle der Medikationsplan dar. In diesem müsse die Gesamtmedikation mit allen relevanten Informationen übersichtlich dargestellt sein.
Noch in diesem Jahr solle ein elektronischer Medikationsplan für Patientinnen und Patienten mit mehr als drei dauerhaft verordneten, systemisch wirkenden Arzneimitteln in der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung stehen, um Wechselwirkungen und Doppelverordnungen zu vermeiden.
Dann solle eine Untersuchung des eMP hinsichtlich der erforderlichen Qualitätskriterien erfolgen. Zu diesen zählen unter anderem Vollständigkeit, Aktualität, die Prüfung auf AMTS-Risiken sowie die Verständlichkeit für Patienten.
Insbesondere die Abbildung komplexer Dosierungen sowie die Praktikabilität und Akzeptanz bei allen Beteiligten müssten dabei sichergestellt werden. „Nur wenn der eMP die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt und von allen Beteiligten auch genutzt wird, kann das volle Potenzial für eine sichere und wirksame Arzneimitteltherapie entfaltet werden.“ Auch die Analyse pädiatrie-spezifischer Anforderungen an den Medikationsplan und die Ableitung von Optimierungsbedarfen sollen erfolgen.
Erneut ist auch die Weiterentwicklung der Kompetenzen von Angehörigen der approbierten Heilberufe und Pflegefachpersonen für die sichere Arzneimitteltherapie Teil des Aktionsplans. „Die Stärkung der AMTS-Fachkompetenz der approbierten Heilberufe bzw. Angehörigen der Pflegeberufe ist Voraussetzung dafür, dass AMTS in der Praxis umgesetzt und interprofessionell gelebt werden kann.“
Um die Patientensicherheit in der Arzneimittelversorgung zu verbessern, sei ein struktureller und qualitätssichernder Ansatz erforderlich, der über die Sicherstellung einer adäquaten Therapie hinausgeht und strategisch darauf ausgerichtet ist, die Fehlerrisiken im Medikationsprozess zu reduzieren.
Durch ein sogenanntes „AMTS-Stewardship“ soll die Sicherheit des Medikationsprozesses in der stationären und ambulanten Versorgung mehr Sichtbarkeit erlangen und systematisch verbessert werden. Zwar würden AMTS-relevante Lehrinhalte und Lernziele in gewissem Maße in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der akademischen beziehungsweise approbierten Gesundheitsprofessionen berücksichtigt, dennoch seien angesichts der wachsenden Komplexität der Arzneimitteltherapie laut Aktionsplan zunehmend darüber hinausgehende Kompetenzen erforderlich.
Um diese Inhalte festzulegen, soll eine interprofessionelle Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die etablierte Modelle aus anderen Ländern prüft, nationale Ansätze analysiert und ein Konzept für deren Umsetzung, Implementierung und Evaluation im Kontext des deutschen Gesundheitssystems entwickeln soll. Auch die Akteure im Gesundheitswesen sollen hierzu befragt werden.
Im Aktionsplan wird insbesondere auf das „Deprescribing“ hingewiesen: Polymedikation könne verschiedene Ursachen haben und notwendig sein. Daraus resultierende widersprüchliche Therapien, Verordnungskaskaden oder die Weiterführung erfolgloser Behandlungen könnten jedoch zu einer unkontrollierten Polymedikation führen.
„Eine kritische Überprüfung der Medikation kann daher auch zu einer Minderbelastung für die Umwelt führen und im Sinne der deut- schen Nachhaltigkeitsstrategie eingeordnet werden“, heißt es in dem Papier. Es bestehe dringender Bedarf, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Medizin bezüglich des Nutzens und der Risiken von Polymedikation zu erweitern und angemessene, systematische Strategien für das Absetzen von Arzneimitteln abzuleiten.
Ein weiterer Schwerpunkt für die kommenden vier Jahre soll zudem darin bestehen, Gesundheitsdaten besser zu erschließen, um Medikationsfehler frühzeitig zu erkennen und die Forschung im Bereich AMTS voranzutreiben. „ Die Förderung und Weiterentwicklung der AMTS-Forschung ist essenziell, um Erkenntnisse hinsichtlich der AMTS-Risiken zu gewinnen, Lösungsansätze zu erarbeiten und deren erfolgreiche Implementierung in die Praxis zu erproben und zu evaluieren. Stärker als bisher soll die Evaluation der Umsetzung von Maßnahmen hinsichtlich der erfolgreichen Implementierung eine Rolle spielen und darauf ein Fokus gelegt werden.“
Gesundheitsdaten sollten mit Blick auf die optimale Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten für AMTS-Fragestellungen erschlossen und analysiert werden können. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit könne auf Antrag entsprechende Daten zur Verfügung stellen. Zudem könnten auch über das Datenzugangsverfahren nach der Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zukünftig Daten für die AMTS-Forschung verfügbar gemacht werden, heißt es im Plan.
Auch die Spontanmeldung von Medikationsfehlern trage dazu bei, mehr Informationen über die breiten Risiken einer Arzneimitteltherapie zu erhalten. Hier sollen insbesondere die Apothekerinnen und Apotheker im Krankenhaus durch die umfassende Nutzung des ADKA-Datenbank-Moduls DokuPIK 2.0 stärker eingebunden werden, um die Spontanmelderate zu erhöhen.
Auch Ziele für die Pressearbeit werden in dem Bericht thematisiert. Unter anderem soll der Welttag für Patientensicherheit durch die Koordinierungsgruppe – gegebenenfalls mittels konzentrierter Pressearbeit mit themenspezifischen Aktionen – begleitet werden. Zudem soll ab 2028 ein 7. Deutscher Kongress für AMTS organisiert werden.
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