Deutschlands Krankenhausapotheker begrüßen die Schlussanträge von Generalanwalt Yves Bot zum Fremdbesitzverbot: „Für uns als Krankenhausapotheker, die wir eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Arzneimitteltherapie in der Klinik tragen, ist die Vorstellung einer ketten-gesteuerten Pharmazie ausgesprochen bedenklich“, sagte Holger Hennig, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA).
Bereits in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Krankenhausversorgung mit Arzneimitteln hätten sich Yves Bot und die Kammer auf einen der Patientensicherheit verpflichteten Standpunkt gestellt, so der ADKA. Der EuGH hatte am 11. September eine Klage der EU-Kommission gegen deutsche Auflagen bei der Krankenhausversorgung durch externe Apotheken abgewiesen. Bot hatte in seinen Schlussanträgen ebenfalls eine Einschränkung des Binnenmarktes festgestellt. Diese sei jedoch mit dem Gesundheitsschutz zu rechtfertigen.
„In seinem Schlussantrag zum Fremdbesitzverbot lässt Herr Bot denselben Grundsatz erkennen“, meint der ADKA-Präsident. Hennig begrüßte, „dass auch in diesem Verfahren offensichtlich die Vernunft die Oberhand behalten wird“. ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne stimmte zu: „Die Sicherheit der Patienten hat klaren Vorrang vor der unbeschränkten Liberalisierung des Gesundheitsmarkts.“
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