Keine Zeit für Fremd- und Mehrbesitzverbot | APOTHEKE ADHOC
Gesundheitsausschuss

Keine Zeit für Fremd- und Mehrbesitzverbot

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Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde ein Bericht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Thema Fremd- und Mehrbesitzverbot vertagt. Der Grund für die Verschiebung: Die Tagesordnung war zu voll. In seinem Vorschlag erneuert das BMG seine Bitte an die EU-Kommission, dass Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ruhen zu lassen.

Die EU-Kommission hatte am 1. Februar eine mit Gründen versehene Stellungnahme verschickt und die Bundesregierung aufgefordert, das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken aufzuheben. Offenbar war der Brüsseler Behörde aufgefallen, dass beim laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nur das Fremdbesitzverbot zur Diskussion steht.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort vom 26. März darum gebeten, das Vertragsverletzungsverfahren bis zur EuGH-Entscheidung auszusetzen. Beide Beschränkungen seien eng miteinander verknüpft, so das Argument. Sollte der EuGH gegen das deutsche Fremdbesitzverbot entscheiden, werde die Bundesregierung auch den Mehrbesitz zulassen, sicherte Berlin seinerzeit zu.

Doch die Kommission ließ sich nicht beirren und forderte die Bundesregierung in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme am 18. September - kurz nach der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH - erneut auf, die Beschränkungen niederzureißen. Nun muss die Bundesregierung erneut antworten; dann könnte die Kommission auch in diesem Fall eine Klage vor dem EuGH einreichen.

Vorbehaltlich einer Abstimmung mit anderen Ressorts beabsichtige die Regierung, an ihrer Bitte um Aufschub festzuhalten, heißt es im aktuellen Bericht. Ohnehin wäre im Vorlageverfahren DocMorris längst entschieden, bevor ein neues Gerichtsverfahren beendet werden könne.

Der Gesundheitsausschuss hat das Thema offenbar aus Zeitmangel heute nicht behandelt. Der neue Termin hat es in sich: Der Ausschuss wird sich am 17. Dezember mit dem BMG-Bericht befassen - einen Tag, nachdem Generalanwalt Yves Bot im EuGH-Verfahren seine Schlussanträge gestellt hat. Unabhängig von deren Stoßrichtung dürfte Bots Empfehlung an die Richter die Debatte im Gesundheitsausschuss merklich beleben.

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