GKV-Leistungskatalog

Keine Teststreifen mehr ohne Insulin

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Künftig bekommen Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen, die Kosten für ihre Teststreifen nicht mehr von ihrer Krankenkasse erstattet. Mitte März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Streichung aus dem GKV-Leistungskatalog beschlossen. Weil das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss nicht beanstandet hat, tritt der Ausschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Oktober in Kraft.

Einige Ausnahmen sieht der G-BA allerdings vor: Wenn Ärzte eine Blutzuckerkontrolle bei nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern als sinnvoll erachten, können sie weiterhin Teststreifen verordnen - beispielsweise bei einer Ersteinstellung oder einer Umstellung auf orale Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko.

Bis zuletzt hatten die Hersteller, aber auch einzelne Gesundheitspolitiker wie der CDU-Abgeordnete Willi Zylajew versucht, das BMG von einer Intervention zu überzeugen.

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