Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere können auch künftig ohne Kennzeichnung in Europas Supermärkten verkauft werden. Das EU-Parlament hatte ein Verbot und strikte Vorgaben für die Vermarktung von Klonfleisch gefordert, scheiterte in der Nacht zum Dienstag aber am Widerstand der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. Die letzte Verhandlungsrunde sei nach zwölf Stunden ergebnislos zu Ende gegangen, teilte der ungarische EU-Vorsitz in Brüssel mit. Es bleibe somit vorerst bei der gegenwärtigen Rechtslage, die kein Verbot vorsieht.
Steaks, Schnitzel und Käse von Nachkommen geklonter Tiere landen demnach weiter ohne Wissen der Verbraucher auf den Tellern. Denn es gibt dafür keine Zulassungspflicht. Geklonte Tiere selbst werden in der EU zwar nicht zu Lebensmitteln verarbeitet. Möglicherweise befinden sich aber Produkte von Klontier-Nachfahren, die mit Bullensperma aus den USA oder Lateinamerika gezeugt wurden, im Handel. Genaue Zahlen gibt es nicht.
Die Kommission argumentiert, dass der Aufwand zu hoch sei, um die Nachfahren von Klontieren zu ermitteln. Zumal das Klonen in Amerika schnell vorankomme und es dort kein System zum Erfassen von Klonen gibt. Die EU-Behörde fürchtete, dass Eingriffe gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO verstoßen könnten. Zudem ist sei wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge der Verzehr von Fleisch, Eiern oder Käse von den Nachkommen geklonter Tiere ungefährlich. „Ja, ich würde geklontes Rindfleisch essen“, betonte EU-Gesundheitskommissar John Dalli.
Die Klonfleisch-Pläne waren Teil einer umfassenden Richtlinie für neuartige Lebensmittel, zu denen alle Nahrungsmittel zählen, die seit Mitte der 1990er Jahre auf den Markt gekommen sind. Nun wird die alte Verordnung aus dem Jahr 1997 weiter gelten.
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