Frauen mit einer privaten Krankenversicherung sollen künftig nicht mehr als Männer für die gleiche Risikoabsicherung zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das Verbot von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts auch für Versicherungsverträge gilt. Ausnahmen, die die Mitgliedstaaten laut einer EU-Richtlinie bislang zulassen konnten, sind demzufolge ab dem 21. Dezember 2012 ungültig.
Die EU-Richtlinie untersagt jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Gütern und Dienstleistungen. Zwar schließt diese Vorschrift auch Versicherungen ein. Ausnahmen sind aber möglich, wenn die versicherungsmathematischen und statistischen Daten, mit denen die Unternehmen die Ungleichbehandlungen begründen, verlässlich sind und regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden. Ende 2012 sollten die Mitgliedstaaten die genehmigten Ausnahmen erneut überprüfen.
Der EuGH hat diese Ausnahmemöglichkeit nun ab diesem Datum - und damit „nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist“ - für ungültig erklärt. Denn andernfalls bestehe die Gefahr, dass Ausnahmen von der Gleichbehandlung unbefristet zulässig seien.
Die Versicherungsunternehmen prüfen das Urteil. Die Höhe der Kosten seien noch nicht absehbar, sagte ein Sprecher des PKV-Verbands. Zunächst müsse das Urteil in nationales Recht umgesetzt werden. Zurzeit begründen die Unternehmen den Aufschlag mit der statistisch höheren Lebenserwartung von Frauen. Bei sinkenden Beiträgen für die Frauen müssten die Beiträge der Männer angehoben werden. Bei der PKV geht man aber nicht von großen Änderungen aus: „Weil 60 Prozent der Versicherten Männer sind, wird die Beitragssteigerung gering ausfallen“, sagte der Sprecher.
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