Reform

Kaum PKV-Rückkehrer

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Mit der Versicherungspflicht wollte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den etwa 300.000 Deutschen ohne Versicherungsschutz die Möglichkeit zur Rückkehr in ihre alte Krankenversicherung geben. Seit Anfang des Monats gilt dieses Rückkehrrecht auch für die private Krankenversicherung (PKV). Doch nach einer Umfrage des „Tagesspiegel“ unter den großen PKVen hält sich die Nachfrage bislang in Grenzen. Danach habe Marktführerin Debeka seit Monatsanfang „deutlich unter 100 Anfragen“ verzeichnet. Auch bei der Allianz bewegten sich die Anfragen im „unteren dreistelligen Bereich“, bei der R+V seien es „noch nicht einmal ein Dutzend“.

Die PKVen müssen nach der Gesundheitsreform ehemals privat Versicherten, die jetzt keinen Versicherungsschutz haben, die Rückkehr in den so genannten Basistarif gestatten. Dieser ist günstiger und soll alle Behandlungen abdecken, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen vorsieht. Betroffen sind vor allem Selbstständige und Freiberufler, die wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Prämien nicht mehr bezahlen konnten.

Fehlende Information ist aus Sicht der Verbraucherschützer der Hauptgrund für die geringe Nachfrage seitens der Nichtversicherten. Da die PKVen kein großes Interesse daran hätten, viele Menschen im Standardtarif zu versichern, würden sie nicht mit dem neuen Angebot werben. Die Unternehmen dürfen bei den Standardtarifen keine Risikoprüfung vornehmen und müssen jeden versichern, der unter die gesetzliche Regelung fällt.

Bereits seit April gilt ein ähnliches Rückkehrrecht für die Krankenkassen. Doch auch bei den gesetzlichen Versicherungen wurde die Möglichkeit bislang nur von wenigen Tausend wahrgenommen.

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