Kassen gegen Kartell-Prüfung | APOTHEKE ADHOC
Bundesversicherungsamt

Kassen gegen Kartell-Prüfung

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Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Krankenkassen gegenüber dem Bundeskartellamt in Schutz genommen. Neun Kassen hatten Ende Januar gemeinsam bekannt gegeben, jeweils einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat zu erheben. Das Kartellamt hatte daraufhin eine Untersuchung eingeleitet. Aus Sicht des BVA greift das Kartellrecht bei der Festsetzung von Zusatzbeiträgen aber nicht. Restriktionen, die über das Sozialgesetzbuch hinausgingen, seien „nicht hinnehmbar“, so die Behörde.

Die Krankenkassen seien zwar selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts, teilte die Kassenaufsicht mit. Bei der Beitragssatzgestaltung seien ihre Rechte aber gesetzlich begrenzt. Die Höhe des Beitragssatzes stehe den Kassen nicht mehr als Wettbewerbsinstrument zur Verfügung, der Gestaltungsspielraum beschränke sich daher auf die Festsetzung eines „nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und dann verpflichtend zu erhebenden Zusatzbeitrags“, so das BVA. Zudem werde der Zusatzbeitrag geprüft und genehmigt. Die Erhebung sei somit gerade keine rein finanzpolitische Entscheidung der jeweiligen Kasse.

Aus Sicht des BVA war es deshalb auch unbedenklich, dass die Krankenkassen bei einer Pressekonferenz gemeinsam über ihre Zusatzbeiträge informiert hatten. Schließlich seien Krankenkassen zur Zusammenarbeit angehalten. Ihre finanzielle Stabilität sei gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, sagte der neue Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilan Gaßner.

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