Dass die Kassen Ärzten und Apothekern nicht die Hoheit über den Medikationskatalog überlassen wollen, hatten sie gleich nach Vorstellung des Konzepts von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und ABDA klargemacht. Jetzt sollen entsprechende Modellvorhaben gesetzlich verankert werden - der GKV-Spitzenverband läuft Sturm: „Nicht zu fassen - dies ist ein Geschenk für Ärzte und Apotheker, das nur darauf abstellt, die Einnahmen beider Berufsgruppen zu maximieren“, kommentierte Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg.
Stackelberg findet es absurd, dass die Kassen zur Teilnahme an den Modellvorhaben verpflichtet werden sollen. Bereits heute seien alle Instrumente vorhanden, ohne das die Beitragszahler dafür einen Cent mehr bezahlen müssten. „In Zeiten, in denen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben müssen, sind solche Geschenke an Leistungserbringer inakzeptabel.“
Welche Mehrkosten der Verbandsmann fürchtet, erklärt er nicht. Laut Änderungsantrag sollen Ärzte und Apotheker mit den Kassen auf Landesebene Modellvorhaben zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung vereinbaren können. Dabei sollen die Leistungserbringer zwar explizit an den generierten Überschüssen beteiligt werden. Zuvor müssen allerdings die Mehrkosten der Kassen ausgeglichen werden.
Denkbar, dass die Kassen schlichtweg nicht auf Instrumente wie Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegenüber Ärzten und Rabattverträge verzichten wollen. „Wir erwarten, dass der Gesetzgeber Ärzte und Apotheker verpflichtet, die vorhandenen Instrumente im Sinne einer guten und preiswerten Versorgung zu nutzen, und nicht nach Wegen sucht, Leistungserbringern neue Einnahmequellen zu erschließen“, so Stackelberg weiter.
Schließlich wendet sich der GKV-Spitzenverband noch gegen die Organisation der Modellverhaben auf Landesebene: Zwar können laut Änderungsantrag Vorgaben für die Vereinbarungen von den Bundesverbänden kommen. Doch Stackelberg skizziert ein Szenario, bei dem die Versorgung auf einem von Region zu Region variierenden Flickenteppich basiert, der sich zudem an teils nicht ausreichend wissenschaftlich abgesicherten medizinischen Leitlinien orientiere und auch nur für bestimmte Krankheitsbilder gelte. „Statt echten Wettbewerb um die beste Versorgung entstehen zu lassen, würden die Leistungserbringer den Kassen ihre Bedingungen diktieren und könnten diese mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Schiedsamt durchsetzen.“
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