Gehe-Boykott

Kartellverfahren gegen Apotheker eingestellt

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Die Kartellverfahren wegen des vermeintlichen Boykott-Aufrufs gegen den Großhändler Gehe im Zusammenhang mit der DocMorris-Übernahme durch Celesio wurden eingestellt. Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2009 gegen die ABDA, mehrere Landesapothekerverbände sowie Privatpersonen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,22 Millionen Euro verhängt. Auf die Widersprüche der Beschuldigten hatte die Behörde aber nicht mehr reagiert, zu einem gerichtlichen Verfahren kam es nie.

Ein Sprecher des Kartellamtes konnte auf Nachfrage bislang nicht in Erfahrung bringen, ob die Verfahren eingestellt wurden. Er bestätigte aber, dass in der Bonner Behörde zuletzt wieder über das Boykottverfahren gesprochen worden war. Laut ABDA hat die Behörde in den Informationsschreiben keine nähere Begründung geliefert.

Im Juli 2007 hatten Ermittler Büros der Apothekerverbände Baden-Württemberg, Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein durchsucht. Im Oktober wurden dann Beschuldigungsschreiben gegen die drei erstgenannten Verbände, deren Vorsitzende und die ABDA verschickt. Gegen die Verbände in Düsseldorf und Schwerin ging die Behörde nicht weiter vor. Dagegen wurde zusätzliche Verfahren gegen ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf sowie Thomas Bellartz in seinen Funktionen als Redakteur bei der Pharmazeutischen Zeitung sowie Pressesprecher der ABDA eingeleitet.

Dem Kartellamt zufolge hatten die Apothekerverbände ihre Mitglieder nach der DocMorris-Übernahme durch den Pharmahandelskonzern Celesio zum Boykott der Großhandelstochter Gehe aufgerufen. Alle Beschuldigten hatten Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt. Das Kartellamt hätte, um seine Forderungen durchzusetzen, ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einleiten müssen. Doch die Staatsanwaltschaft wurde bis heute nicht eingeschaltet.

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