Pflegereform

Heime sollen Apotheken-Verträge offenlegen

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Berlin -

Pflegeheime müssen künftig ihre Versorgungsverträge mit Apotheken offenlegen. Dies geht aus dem Referentenentwurf zur Pflegereform hervor. Mit der Neuregelung will die Koalition mehr Transparenz schaffen: Die Heime sollen den Landesverbänden der Pflegekassen mitteilen, welche Vereinbarungen sie für die  ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie zur Arzneimittelversorgung abgeschlossen haben. Die Kassen wiederum müssen die Informationen an die Pflegebedürftigen weitergeben.

 

Die Informationspflicht für Pflegeheime und -kassen soll ab 2013 gelten: „Hinsichtlich der Arzneimittelversorgung ist insbesondere darauf einzugehen, ob Vereinbarungen mit Apotheken bestehen“, heißt es in dem Entwurf mit der Begründung: „Ob und welche Regelungen ein Pflegeheim hinsichtlich der Arzneimittelversorgung getroffen hat, kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung sein.“

Die Pflegekassen sollen daher verpflichtet werden, alle Informationen, die sie von den Heimen erhalten haben, zum Vergleich ins Internet zu stellen. Zusätzlich soll jedes Heim über Aushänge in den eigenen Räumen über seine Verträge mit Apotheken und Ärzten informieren. Nur so könnten Pflegebedürftige die Leistungen der Einrichtungen vergleichen.

 

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