Bundestag

Grüne gegen Apotheker-Manipulation

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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein eigenes Arzneimittel-Sparpaket in den Bundestag eingebracht. Der Antrag nimmt fast ausschließlich forschende Pharmahersteller ins Visier und fordert neben einer strengeren Kosten-Nutzen-Bewertung eine Positivliste für Arzneimittel. Bei den Rabattverträgen halten die Grünen eine Mehrkostenregelung, wie vom Bundesgesundheitsministerium geplant, für „völlig verfehlt“.

Zu den erheblichen Preissenkungen im Generikamarkt sei es auch deshalb gekommen, weil die Apotheken verpflichtet gewesen seien, sich an die Rabattverträge zu halten. Feste Absatzzusagen der Kassen an die Hersteller würden mit der Mehrkostenregelung unmöglich, so die Grünen. „Pharmaunternehmen würden massive Anreize erhalten, wieder Zeit und Geld in die Beeinflussung der Apothekerinnen und Apotheker als in den Abschluss von Rabattverträgen zu investieren.“ Damit würde dieses überaus wirksame Preissenkungsinstrument leer laufen, befürchten die Grünen.

Originalhersteller sollen dagegen keine Rabattverträge über Wirkstoffe mehr schließen dürfen, die über den Patentablauf dieser Präparate hinausgehen. Biggi Bender, die den Antrag als gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion federführend eingebracht hat, sieht in diesen Verträgen eine Wettbewerbsverhinderung.

Jedes neue Medikament soll nach dem Willen der Grünen vor der Zulassung vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf seinen Zusatznutzen geprüft werden. Die Pharmahersteller sollen zudem strafbewährt verpflichtet werden, alle Studien zu veröffentlichen. Denn die von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) vorgesehenen Verhandlungen zwischen der Industrie und den Krankenkassen sagten nichts über den zusätzlichen Nutzen der Medikamente aus, monieren die Grünen.

Damit neue Medikamente auch künftig schnell auf den Markt kommen, sollen die Hersteller das IQWiG frühzeitig in das Zulassungsverfahren einbinden. Sie können beim Institut dann eine Schnellbewertung des Zusatznutzens beantragen. Fällt dieser doch geringer als erwartet aus, können die Kassen laut Grünen-Antrag Hersteller für die aus überhöhten Preisen entstandenen Aufwendungen in Regress nehmen.

Kosten-Nutzen-Bewertungen soll es auch für teure oder oft verordnete im Markt befindliche Medikamente geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll eine Positivliste zu Lasten der Kassen verordnungsfähiger Arzneimittel erstellen. Preisvergleiche mit anderen europäischen Ländern sollen den Kassen dabei helfen, mit den Herstellern in Preisverhandlungen zu treten, fordern die Grünen.

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