Reform

G-BA kritisiert Ministerium

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich in den vergangenen Monaten hauptsächlich mit Arzneimittelfragen beschäftigt, teilte G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess mit. Allerdings hätte nach der Einführung der Rabattverträge die Bedeutung der Festbetragsgruppen nachgelassen, bedauerte Hess. Seiner Ansicht nach blockieren die Rabattverträge den Druck auf die Hersteller. „Die Regierung stellt sich selbst ein Bein“, meint Hess. Die neue Wettbewerbssituation sei „extrem unbefriedigend“, so der G-BA- Vorsitzende weiter.

Verwundert sei Hess, dass das Gesundheitsministerium mit der so genannten Nichtbeanstandung der Schutzimpfungsrichtlinie noch zögere. Diese sei bereits vor zwei Monaten beschlossen worden und sollte, wie im GKV-WSG vorgesehen, zum 1. Juli in Kraft treten. „Es ist ärgerlich, weil wir uns an den Zeitplan gehalten haben“, sagte Hess. Angeblich verzögere sich der Prozess, weil ein Berliner Dermatologe beim Ministerium Beschwerde eingelegt hätte, da er nach der Richtlinie nicht mehr impfen dürfe.

Bei der Chronikerregelung stehe die Entscheidung des Ministeriums ebenfalls noch aus. Hierbei sei es aber verständlich, dass sich die Regierung Zeit für eine genaue Prüfung nehme, so Hess. Nach der neuen Regelung gilt für Chroniker eine Beratungspflicht, nicht wie bisher eine Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen.

Der Zeitplan für eine Richtlinie über spezialisierte ambulante Pallitiativversorgung müsse nach hinten verschoben werden. Der G-BA werde erst Anfang kommenden Jahres und nicht wie geplant schon im September einen Beschluss fassen, so Hess.

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