EuGH-Spezial

EuGH bestätigt Fremdbesitzverbot

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Die Richter gaben soeben ihre Urteile im deutschen Vorlageverfahren in Sachen DocMorris und im italienischen Vertragsverletzungsverfahren bekannt. Demnach dürfen Mitgliedstaaten Kapitalgesellschaften den Besitz von Apotheken verbieten. Entsprechende Regelungen widersprechen laut EuGH nicht dem Gemeinschaftsrecht.

Der EuGH folgte mit dieser Entscheidung der Empfehlung von Generalanwalt Yves Bot, der sich in seinen Schlussanträgen am 16. Dezember ebenfalls für das Fremdbesitzverbot ausgesprochen hatte.

Dem Urteil zufolge stellen Fremdbesitzverbote zwar eine Beschränkung des Binnenmarktes dar. Diese seien aber mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gerechtfertigt.

Der EuGH hatte in den gemeinsam verhandelten Rechtssachen von Deutschland und Italien zu entscheiden. Das deutsche Verfahren beschäftigt sich mit der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken. Das saarländische Gesundheits- und Justizministerium hatte der Kapitalgesellschaft im Sommer 2006 entgegen deutschem Recht eine Betriebserlaubnis für die Apotheke erteilt. Das Verwaltungsgericht Saarbrücken hatte den Fall im März 2007 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Italien wurde wegen des Fremdbesitzverbotes von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt. Im Vertragsverletzungsverfahrens ging es ursprünglich um die Frage, ob sich Großhändler an kommunalen Apotheken beteiligen dürfen oder nicht.

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