Apothekertag

DAT-Knigge für Delegierte

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Berlin -

Mehrere hundert Apotheker beraten ab Donnerstag in Düsseldorf die Anliegen des Berufsstandes. Damit die Debatte in geregelten Bahnen läuft, gibt es klare Vorgaben, wer wann was zu tun oder zu lassen hat. Geregelt ist all das in der Geschäftsordnung für die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Eine Übersicht.

Wer darf reden?
Das Wort erhalten Delegierte, Berichterstatter sowie Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands, des Gesamtvorstands und der Geschäftsführung der ABDA, sowie der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand von Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apothekerverband (DAV). Auch die Präsidenten, Vorsitzenden und Geschäftsführer der Kammern und Verbände dürfen sich zu Wort melden. Referenten und geladene Gäste können sich ebenfalls äußern. Einzelmitglieder dürfen nur dann sprechen, wenn die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.

Wer ist wann dran?
Bei der Beratung von Anträgen bekommt der Antragsteller zunächst die Möglichkeit, seinen Antrag zu begründen. Anschließend kommen die Redner in der Reihenfolge dran, in der sie sich gemeldet haben. Melden sich mehrere gleichzeitig, entscheidet der Vorsitzende über die Reihenfolge. Sobald der Aufruf zur Abstimmung ergangen ist, ist keine Wortmeldung mehr möglich.

Welche Ausnahmen gibt es?
Außerhalb der Rednerliste dürfen sich die Berichterstatter, die Vertreter von ABDA, BAK und DAV sowie die Mitglieder der Antragskommission zu Wort melden. Auch wer „zur Geschäftsordnung“ sprechen oder die Vorbereitung der Sache in einem Ausschuss beantragen möchte, ist außerhalb der Reihenfolge dran. Tatsächliche Berichtigungen haben ebenso Vorrang.

Welche Anträge gibt es?
Es gibt neun verschiedene Anträge an die Geschäftsordnung, nummeriert von a bis i: auf Begrenzung der Redezeit, Schluss der Rednerliste, Schluss der Beratung, Verweisung eines Antrags in den Ausschuss, Vertagung des Beratungsgegenstands, Übergang zum nächsten Antrag, Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt, Unterbrechung oder Vertagung der Versammlung und Schluss der Versammlung.

Was passiert bei einem solchen Antrag?
Anträge an die Geschäftsordnung werden vor allen anderen Anliegen behandelt, also auch vor dem Ende der Rednerliste. Liegen mehrere Anträge vor, werden diese in der umgekehrten obigen Reihenfolge bearbeitet. Bevor über einen Geschäftsordnungsantrag abgestimmt wird, kann einer der Anwesenden eine Gegenrede halten. Wird der Antrag abgelehnt, geht es in der Rednerliste weiter.

Wie lange darf man reden?
Mit Ausnahme der Berichterstatter dürfen Redner nicht länger als fünf Minuten sprechen. Die Versammlung kann auch beschließen, die Redezeit zu beschränken. Den Berichterstattern wird vom geschäftsführenden Vorstand eine Redezeit vorgegeben, die nicht überschritten werden darf.

Was sollte man nicht tun?
Wenn jemand abschweift und nicht zur Sache spricht, ist der Vorsitzende verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen. Im Wiederholungsfall wird das Wort entzogen. Wer sich nicht an die parlamentarischen Sitten hält, wird vom Vorsitzenden zur Ordnung gerufen. Dagegen kann man Einspruch einlegen – die Versammlung entscheidet dann sofort und endgültig und ohne das Thema weiter zu erörtern.

Wie wird abgestimmt?
Ihren Willen machen die Delegierten durch Heben ihrer Stimmkarten deutlich. Der Vorsitzende muss die Fragen so stellen, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden können. Bei den Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der Stimmen, Enthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimmen.

In welcher Reihenfolge wird über Anträge abgestimmt?
Zunächst wird über die Empfehlung der Antragskommission abgestimmt. Findet sich keine Mehrheit, wird zuerst über die weitergehenden und dann über die weniger weitgehenden Anträge entschieden. Gibt es zu einem Vorschlag einen Änderungsantrag wird erst über diesen und dann über den – geänderten oder nicht geänderten – Hauptantrag abgestimmt.

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