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Rabattverträge

CSU kritisiert Kartellrecht für Kassen

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Streit um die Stellung der Krankenkassen: Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) will Kassen dem Kartellverbot unterstellen. Die AOK kritisiert die geplante Änderung und beruft sich dabei auf ein juristisches Gutachten. Unterstützung erhält die Kasse jetzt von Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU).

Laut AMNOG soll das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in größerem Umfang als bislang auf Kassen ausgeweitet werden. Kassen fielen dann erstmals unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und unterstünden dem Bundeskartellamt beziehungsweise den obersten Landesbehörden. Für Streitigkeiten zu Rabattverträgen wären dann nicht mehr die Landessozialgerichte, sondern die Wettbewerbsgerichte und Kartellsenate der Oberlandesgerichte (OLG) zuständig.

Die AOK fürchtet, von der Änderung besonders betroffen zu sein. Denn ihre zentrale Verhandlung von Rabattverträgen für alle AOKen könnte künftig als wettbewerbswidriges Kartell verboten werden. Um die AMNOG-Vorgabe doch noch abzuwenden, hat die AOK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis des Kartellrechtlers Professor Dr. Rainer Bechthold: Die Anwendung des Kartellrechts auf Kassen verstoße gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof habe in einem Urteil von 2009 entschieden, dass Krankenkassen keine Unternehmen seien. Zudem führe eine Anwendung des Kartellrechts zu weitreichenden Änderungen im Gesundheitswesen. Bechthold sieht die verbandsmäßige und kooperative Organisation der Kassen in Gefahr.

Die CSU greift die Befürchtungen der AOK auf: „Wir müssen aufpassen, dass die Erstreckung des euopäischen Wettbewerbsrechts auf die Krankenkassen nicht zum Einfallstor für einen direkten Zugriff der EU-Kommission auf das deutsche Gesundheitswesen wird“, sagte Singhammer dem Handelsblatt. Die Regierung müsse die geplante Änderung noch einmal überpüfen.

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