Videoapotheken

BVDVA: Kein Regionalprinzip für CoBox

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Der Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA) steht dem Einsatz von Videoapotheken skeptisch, aber nicht ablehnend gegenüber. „Ich bin für Innovationen immer offen, aber die Frage ist, ob die Notwendigkeit für Videoapotheken besteht“, sagte der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse gegenüber APOTHEKE ADHOC. Buse hält Auflagen bezüglich der Maximalentfernung zur Betreiberapotheke für überflüssig, die die Entwickler der sogenannten CoBox gefordert hatten.

Für eine solche Beschränkung gibt es Buse zufolge keinen plausiblen Grund: „Wenn die räumliche Nähe zur Apotheke zur Voraussetzung gemacht wird, braucht man auch keine Videoapotheke.“ Die Entfernung könne ohnehin nur willkürlich festgelegt werden und würde früher oder später vor Gericht landen, erwartet der BVDVA-Chef. Buse kann auch nicht nachvollziehen, warum die Videoapotheken Teil der Apothekenbetriebsräume werden sollen.

Eine konkrete Stellungnahme will der BVDVA formulieren, sobald das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Regelung zu Videoapotheken ausformuliert hat. Klar ist: Für Versandapotheken wäre der Einsatz von Videoapotheken nur ohne Kilometerbeschränkung attraktiv. Buse will zunächst beobachten, ob es bei Patienten überhaupt einen Bedarf gibt. „Grundsätzlich halte ich jeden Ansatz für gut, der die flächendeckende Versorgung sichert. Deshalb mache ich Versandhandel“, sagte Buse.

Deutlich skeptischer ist man bei der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Grundsätzlich lehnt die ABDA den Ersatz des persönlichen Kontaktes durch Audiovisionstechnik ab“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Derzeit werde im Hause die Stellungnahme zur Apothekenbetriebsordnung sowie die zugehörigen Grundsatzpositionen erarbeitet. Diese sollten zu gegebener Zeit im Detail bekannt gemacht werden, kündigte der Sprecher an.

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