Präimplantationsdiagnostik

Bundestag vor Gewissensentscheidung

/ , Uhr

Der Bundestag diskutiert heute über die Präimplantationsdiagnostik (PID). Es geht um die Frage, ob an künstlichen erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib diagnostische Gentests durchgeführt werden dürfen. Im deutschen Embryonenschutzgesetz gibt es keine Klausel für die pränatalen Gentests. Auf Basis eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) darf die PID derzeit jedoch angewendet werden.

Da in den vergangenen Monaten in Gesellschaft und Politik immer häufiger ein Verbot verlangt wurde, beschäftigt sich nun der Bundestag mit dem Thema. Dem Parlament liegen dazu für eine erste Lesung drei Gesetzentwürfe vor.

Folgt man den Unterschriftenlisten der drei Entwürfe, so haben sich 178 der insgesamt 621 Abgeordneten bisher noch auf keine Position festgelegt. Die meisten Unterstützer - insgesamt 215 - zählt bisher die Initiative um die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD) und Peter Hintze (CDU). Danach soll die Untersuchung der künstlich erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib dann zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen, oder wenn mit einer Fehl- oder Totgeburt zu rechnen ist.

Die strikten Gegner einer PID-Zulassung um Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU), die grüne Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender und auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zählen bislang 192 Unterstützer. Die Gegner begründen ihren Gesetzentwurf unter anderem damit, dass mit dem Einsatz von PID der soziale Druck erhöht werde, „ein gesundes Kind haben zu müssen“. Dagegen bestimme das Grundgesetz ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen Rechte auf Teilhabe besitze.


Ein dritter Gesetzentwurf der Abgeordneten Priska Hinz (Grüne) und René Röspel (SPD) zählt bislang 36 Unterstützer. Nach dem Entwurf soll PID grundsätzlich verboten sein, in Ausnahmefällen aber als „nicht rechtswidrig“ gelten, also straffrei bleiben. So dürfe PID in den Fällen zur Anwendung kommen, wenn bei beiden oder einem Elternteil eine erkannte genetische Disposition vorliege.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sprach sich im Wiesbadener Kurier dafür aus, Gentests an Embryonen in begrenztem Maße zuzulassen, und verwies auf die seelische Notlage von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Sie sei überzeugt, dass die PID in Deutschland nicht generell erlaubt werden sollte, sondern nur in eng beschränkten Ausnahmefällen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädiert für eine PID mit engen Grenzen. Es sei nicht geboten, Eltern oder Müttern in seelischen Konfliktsituationen eine Untersuchung zu verbieten, wenn sie bei einer weiteren Schwangerschaft noch eine viel schwierigere Situation erlebten, sagte sie im Deutschlandfunk.

Singhammer sagte, er erwarte ein „Kopf-an-Kopf-Rennen“ von Gegnern und Befürwortern. Die Öffentlichkeit könne derzeit erfahren, mit welcher Ernsthaftigkeit Politik fraktionsübergreifend stattfinden kann. Singhammer: „Das könnte eine Sternstunde des Parlaments werden.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte