Die Regierung will zwar den Versand für apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel freigeben, aber Bestellungen von Rx-Präparaten mit Auflagen versehen: Der Versand soll demnach nur möglich sein, wenn der behandelnde Tierarzt ein Rezept ausgestellt hat. Verschreibungen auf Distanz, wie von einigen ausländischen Versandapotheken angeboten, sollen so nicht möglich sein.
Nachdem die EU-Kommission wegen des Versandverbots für apothekenpflichtige Tierarzneimittel ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht hatte und der Bundesgerichtshof (BGH) parallel verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hatte, sah sich die Bundesregierung gezwungen, das Arzneimittelgesetz (AMG) zu ändern.
Der Bundesrat hatte den zustimmungspflichtigen Entwurf allerdings nicht gebilligt. Die Länder kritisieren, dass Tierhalter nicht nur die Medikamente, sondern auch die Rezepte im Ausland bestellen könnten - tierärztliche Untersuchungen könnten so umgangen werden. Daher hatte die Länderkammer eine Beschränkung des Versands auf OTC-Medikamente gefordert.
Das allerdings stünde Kritikern zufolge im Widerspruch zum Urteil des BGH, der eine Schlechterstellung gegenüber dem Versandhandel mit Humanarzneimitteln verhindern wolle. Die Bundesregierung will daher nun im AMG festlegen, dass Rx-Arzneimittel bei Tieren nur angewandt werden dürfen, wenn sie von dem behandelnden Veterinärarzt verschrieben oder abgegeben wurden.
Bei der Abstimmung über den Entwurf der 15. AMG-Novelle folgten die Bundestagsabgeordneten mehrheitlich der Änderungsempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Nun muss sich der Bundesrat erneut mit dem Versand von Veterinärarzneimitteln beschäftigen. Am 28. Februar berät der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz über den Gesetzesentwurf.
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