Der Bundestag hat mehrere Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Das Parlament nahm mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition den Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) an, der eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen soll. Warken sagte, die Krankenhauslandschaft müsse und werde sich verändern. Damit dies strukturiert umgesetzt werden könne, würden nötige Anpassungen vorgenommen. Warken wies Kritik einer Verwässerung der Reformziele zurück.
Vorgesehen sind unter anderem längere Übergangsfristen und mehr Spielraum für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 unter Karl Lauterbach (SPD) von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzt worden.
„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern“, so Warken zum Bundestagsbeschluss. „Der Transformationsprozess hat längst begonnen. Damit er strukturiert und mit Weitsicht geplant und umgesetzt werden kann, werden durch das Gesetz die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausreform vorgenommen.“ Zusammen mit den Ländern sei es gelungen, ein Reformpaket zu erarbeiten, das nicht an den grundsätzlichen Zielen der Krankenhausreform rüttele.
„Wir wollen keine Lücken in der Versorgung! Die Menschen müssen sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können – ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben. Spezialisierte, komplexe Eingriffe müssen aber dort stattfinden, wo die Kompetenz für das beste Behandlungsergebnis vorhanden ist. Genau das werden wir durch das heute beschlossene Gesetz erreichen“, erklärte Warken.
Sie soll finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen mindern und eine stärkere Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeiführen. Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte „Leistungsgruppen“ für Behandlungen sein, für die einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten gelten. Nur Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, können dann die Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt abschließend noch in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort nicht.
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