Versorgungsgesetz

BPI will Einkaufspreise offen legen

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Angesichts des geplanten Versorgungsgesetzes sieht der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) nicht nur bei Ärzten und Krankenhäusern, sondern auch im Arzneimittelbereich Handlungsbedarf. Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) habe sich lediglich mit Erstattungsfragen beschäftigt. Insgesamt neun Probleme hat der Verband in der Versorgung mit Arzneimitteln ausgemacht und Vorschläge zu ihrer Lösung präsentiert.

Durch das im August vergangenen Jahres verhängte Preismoratorium drohe Unterversorgung, warnt der BPI. So sei zum Beispiel der Preis für den Wirkstoff Atropinsulfat auf dem Weltmarkt von 760 Euro pro Kilogramm im Jahr 2009 auf mittlerweile 15.000 Euro gestiegen. Bei Rohstoffpreissteigerungen sollten trotz des Moratoriums Preiserhöhungen durch die Hersteller zugelassen werden, so die Forderung.

Für überflüssig hält der BPI inzwischen die Regelung, dass nur Arzneimittel, die 30 Prozent unter Festbetrag liegen, von der Zuzahlung befreit werden. Immer mehr Präparate würden inzwischen an die preisliche Untergrenze stoßen. Die Maßnahme habe ihre Steuerungswirkung erfüllt, der Anreiz gehe inzwischen weitgehend ins Leere. Die Hersteller plädieren für eine Reform der Zuzahlungsregelung.

Auch die Substitutionspflicht bei Arzneimitteln mit geringer therapeutischer Breite ist dem BPI nach wie vor ein Dorn im Auge. Der Verband schlägt eine so genannten „Strikte Liste“ vor, auf der Indikationen und Wirkstoffe aufgeführt werden, bei denen der Austausch in der Apotheke verboten ist. Kritische Anwendungsgebiete sind laut BPI Epilepsie, Asthma, Depression, Diabetes und Parkinson. Hier könnten auch kleine Schwankungen im Wirkspiegel fatale Folgen haben.

Als „Verordnungsbremse“ sieht der BPI vor allem die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte. Den Vorschlägen zufolge soll sie in Zukunft nicht nur bei der Verordnung von Arzneimitteln mit kritischen Indikationen, sondern auch bei Schmerzmitteln und Präparaten gegen seltene Erkrankungen entfallen. Auch wenn die Krankenkassen den Erstattungspreis für ein Medikament - im Anschluss an eine frühe Nutzenbewertung oder im Rahmen von Selektivverträgen - verhandelt haben, sollte nach Auffassung des BPI keine Überprüfung der wirtschaftlichen Verordnungsweise erfolgen.

Schwere Verlaufsformen der Neurodermitis sollen nach den Vorschlägen des BPI als schwerwiegende Erkrankung anerkannt werden. Nicht verschreibungspflichtige Dermatika könnten dann in die OTC-Ausnahmeliste aufgenommen werden und würden somit erstattet werden. Den Kassen soll erlaubt werden, naturmedizinische Arzneimittel in Versorgungsverträgen zu integrieren.

Änderungsbedarf gibt es laut BPI auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Das Gremium solle künftig durch eine wissenschaftliche Schiedskommission kontrolliert werden. Sie soll in Streitfragen angerufen werden können. Zudem hält der BPI wissenschaftliche Studien über den Einsatz von Arzneimitteln bei Kindern für notwendig.

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