Kosten-Nutzen-Bewertung

BPI sieht Verstoß gegen Grundgesetz

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Die im GKV-WSG geplante Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) verstößt nach Ansicht des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) gegen das Grundgesetz. Ein vom BPI in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hätte zudem ergeben, dass Grundrechte der Versicherten und Leistungserbringer verletzt würden. Der Gesetzgeber entziehe sich bewusst der „Verantwortung für Rationierungsentscheidungen“ und verlagere diese in „demokratisch nicht legitimierte Institutionen“, so der BPI.

Die Kostenerstattung durch die Krankenkassen sei eine politisch-ethische Entscheidung: „Das im Rahmen der Kosten-Nutzen-Bewertung vorzunehmende Werturteil über die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme darf nicht allein dem IQWiG beziehungsweise dem G-BA überlassen bleiben“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

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