Kosten-Nutzen-Bewertung

BPI sieht Verstoß gegen Grundgesetz

, Uhr

Die im GKV-WSG geplante Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) verstößt nach Ansicht des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) gegen das Grundgesetz. Ein vom BPI in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hätte zudem ergeben, dass Grundrechte der Versicherten und Leistungserbringer verletzt würden. Der Gesetzgeber entziehe sich bewusst der „Verantwortung für Rationierungsentscheidungen“ und verlagere diese in „demokratisch nicht legitimierte Institutionen“, so der BPI.

Die Kostenerstattung durch die Krankenkassen sei eine politisch-ethische Entscheidung: „Das im Rahmen der Kosten-Nutzen-Bewertung vorzunehmende Werturteil über die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme darf nicht allein dem IQWiG beziehungsweise dem G-BA überlassen bleiben“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„Nur 5 Prozent pharmazeutisches Personal“
Wirtschaftsrat: Apothekerinnen kontern Redcare-CEO
Ausgaben wachsen schneller als Einnahmen
GKV-Statistik: Kassen mit Überschuss, aber ...
Mehr aus Ressort
Anrufung des Vermittlungsausschusses
Spar-Paket-Stopp gefährdet GKV-Entlastung

APOTHEKE ADHOC Debatte