Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erneuert anlässlich eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) seine Forderung nach einer Ausweitung der Erstattung von OTC-Präparaten. Die entsprechende Liste des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die OTC-Arzneimittel zur Behandlung schwerwiegender, chronischer Krankheiten enthält, müsse erweitert werden. Unter anderem sollen Basissalben bei Neurodermitis aufgenommen werden.
Der G-BA erkenne Neurodermitis fälschlicherweise nicht als schwerwiegende Krankheit an, kritisiert der BPI. Die Salben linderten nachweislich die Beschwerden, die Kosten seien aber für viele Betroffene nicht zu schultern. „Wer speziell Hartz-IV-Empfängern im Krankheitsfall die notwendige Unterstützung versagt, verstärkt nicht nur das persönliche Leiden, sondern verursacht indirekt auch zusätzliche Krankheitskosten“, kritisiert BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.
Gleichzeitig fordern die Hersteller, dass die Kassen die Erstattung rezeptfreier Arzneimittel wie im Versorgungsstrukturgesetz (VStG) vorgesehen als Satzungsleistung anbieten können. Das sei der Startschuss für den Wettbewerb zwischen den Kassen, so Fahrenkamp.
Im Mai hatte das BSG die Klage einer Hartz-IV-Empfängerin abgewiesen, die die Kosten für OTC-Arzneimittel wegen einer Hautallergie, Eisenmangel, Osteoporose und chronischen Kopfschmerzen bei ihrem Jobcenter geltend machen wollte. Den Richtern zufolge werden die Kosten für OTC-Medikamente von den Regelleistungen der Hartz-IV-Empfängerin gedeckt.
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