Auf der Tagung des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) stimmte die Delegiertenversammlung über vier Positionspapiere ab. Unter anderem wurden auch Annerkennungsmöglichkeiten von Lerninhalten für PTA im Pharmaziestudium gefordert.
Um dem sich zuspitzenden Fachkräfte- und Nachwuchsmangel entgegenzuwirken, fordert der BPhD unter anderem den Ausbau von Studienplätzen und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Der Verband verlangt verstärkte Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung sowie bessere Ausbildungsbedingungen und eine Stärkung der öffentlichen Apotheken durch „Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes“. Hierfür sollen die finanziellen Rahmenbedingungen im Studium und in der Lehre vom Gesetzgeber angepasst werden. Außerdem wird die Einführung flächendeckender Pharmaziestandorte in Bundesländern gefordert, in denen bisher kein Pharmaziestudium möglich ist.
Die Standespolitik solle die Studierenden in die Ausarbeitung eines Konzepts zur Nachwuchsgewinnung und -förderung einbeziehen.
Der Bundesverband hat sich außerdem mit der Lage der PTA im Studium und der Berücksichtigung ihrer Qualifikationen und ihres Wissens in Lehrveranstaltungen beschäftigt. PTA würden durch ihre Ausbildung ein breites Spektrum an theoretischen sowie praktischen Fachkenntnissen mitbringen und seien ein essenzieller Teil der öffentlichen Apotheke sowie auch des Gesundheitssystems.
Die Universitäten der Pharmaziestandorte sollen eine bundesweit einheitliche Regelung zur Anrechnung von Ausbildungsinhalten der PTA in den einzelnen Praktika, Seminaren und Prüfungen schaffen, fordert der Verband. Die Anrechnung oder die Möglichkeit zur zeitlichen Verkürzung verschiedener Praktika im Grundstudium, wie beispielsweise das Teedrogen- und Arzneiformenlehre-Praktikum, solle für PTA möglich sein.
Auch die Approbationsordnung für Apotheker:innen (AAppO) müsse dahingehend angepasst werden, dass gelernte PTA die praktische Ausbildung in der öffentlichen Apotheke zeitlich verkürzen können. Auch für andere Ausbildungsberufe, wie Chemisch-technische Assistent:innen, Chemielaborant:innen oder Biologisch-technische Assistent:innen, solle eine Anrechnung von Ausbildungsinhalten in den einzelnen Praktika, Seminaren und Prüfungen des Pharmaziestudiums ermöglicht werden. PTA sollen zudem eine Weiterqualifikation für eine Kompetenzerweiterung erhalten, die entsprechend honoriert wird, erklärt der Verband.
Mit den in der Apothekenreform vorgesehenen Änderungen soll unter anderem auch die Rolle der PTA in der Apotheke vor Ort verstärkt in den Fokus gerückt werden, wodurch sich auch neue Anforderungen und Perspektiven für eine Weiterqualifikation für PTA ergeben würden. „Eine stärkere Einbindung der PTA in die Vertretungsregelung wird begrüßt, jedoch die Notwendigkeit klarer Qualifikations- und Verantwortlichkeitsgrenzen betont.“
Der BPhD sieht außerdem Korrekturbedarf im rechtlich ungeregelten Übergangszeitraum zwischen dem Praktischen Jahr (PJ) und der Approbation. So dürften krankheitsbedingte Ausfälle von bis zu zwei Wochen nicht mit den Urlaubstagen verrechnet werden. Auch die Fehlzeitenregelung in der AAppO müsse, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, angepasst werden.
Der Verband fordert die Gesetzgeber außerdem auf, eine einheitliche Regelung für die Übergangszeit zwischen Praktischem Jahr und Approbation zu finden, um den Berufseinstieg für PhiPs (Pharmaziepraktikant:innen) zu vereinfachen. Die monatliche Ausbildungsvergütung der PhiPs müsse sich mindestens am Niveau des jeweils gültigen Mindestlohns orientieren. „PhiPs mit relevanter abgeschlossener Berufsausbildung sind entsprechend dem Tarif der jeweiligen Berufsklasse zu vergüten.“ Dies gelte auch für PhiPs, die bereits eine Ausbildung im biologisch-technischen Bereich oder in der Industrie abgeschlossen haben.
Der Verband äußerte sich auch zu den „Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen in der Praktischen Ausbildung“ (PBU), um eine qualitativ hochwertige Ausbildung weiterhin zu gewährleisten.
„Die Organisierenden des praktikumsbegleitenden Unterrichts werden aufgefordert ein asynchrones-modulares PBU Modell in Absprache mit der Bundesapothekerkammer zu entwickeln, testen, evaluieren und umzusetzen“, erklärt der Verband. Die PhiPs sollen bei der Erstellung dieses Konzepts miteinbezogen werden, und es müssten Regelungen zur Nacharbeitung des PBU eingeführt werden. Zudem solle das Praktikum soll durch Fortbildungen wie „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ erweitert werden.
„Wir appellieren an die Standespolitik und den Gesetzgeber, sich diesen Forderungen anzunehmen“, schließt der BPhD.
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