Die Studie des Marktforschungsunternehmens IMS zur Herkunft von Reimporten verstößt möglicherweise gegen Wettbewerbsrecht: Die Bundesregierung hat das Bundeskartellamt eingeschaltet: Die Behörde sei über die Marktuntersuchung informiert worden, teilte Ulrike Flach (FDP), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Elke Ferner mit.
Ferner ist zwar nur stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss, kommt aber aus dem Saarland und dürfte daher besorgt um einen der größten Arbeitgeber der Region, Deutschlands führenden Reimporteur Kohlpharma, sein.
Laut Flach gibt es derzeit keine Erkenntnisse, dass Unternehmen anlässlich der IMS-Marktuntersuchung Exporte in bestimmte Mitgliedstaaten kontingentieren, um Parallelimporte zu unterbinden. Liefereinschränkungen zur Unterbindung des Wettbewerbs könnten gegen EU-Recht verstoßen. „Auch die Durchführung einer Marktuntersuchung, die dem alleinigen Zweck dient, Mengenkontingentierungen zu etablieren oder zu überwachen, könnte als Wettbewerbsverstoß gewertet werden.“ Ob dies bei der IMS-Studie der Fall sei, müsse im Einzelfall vom Bundeskartellamt geprüft werden.
„Wir werden untersuchen, ob es kartellrechtliche Anhaltspunkte gibt“, sagte eine Sprecherin der Behörde. Bislang liege die Studie den Wettbewerbshütern allerdings noch nicht vor.
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