Dispensierrecht

BMG prüft BTM-Abgabe durch Ärzte

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschäftigt sich weiterhin mit der Frage, wie die Versorgung schwerstkranker Menschen in der letzten Lebensphase verbessert werden kann. Anfang März tauschten Vertreter von Ärzten und Apothekern ihre Positionen bei einem Treffen im Ministerium aus. Dabei ging es auch darum, ob Ärzte ihren Patienten künftig Betäubungsmittel (BTM) zur Überbrückung überlassen sollen dürfen.

Schon jetzt ist vorgesehen, dass Palliativmediziner künftig BTM zur unmittelbaren Anwendung aus Notfalldepots entnehmen dürfen. Dadurch soll die aktuell noch zeitaufwendige Einlösung des Rezeptes in der Apotheke entfallen. Das Kabinett hat der geplanten Änderung der BTM-Verschreibungsverordnung bereits zugestimmt.

Die Palliativmediziner möchten nun jedoch erreichen, dass sie BTM auch zur Überbrückung beim Patienten lassen können. Die Ärzte verweisen auf Situationen, in denen das benötigte BTM nicht rechtzeitig besorgt werden kann - zum Beispiel weil die Apotheke zu weit weg oder das Medikament nicht vorrätig ist. In diesen Fällen wollen sie die benötigten BTM selbst abgeben und setzen sich deshalb für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein.

Die Apotheker befürchten angesichts dieser Forderung eine Aufweichung des Dispensierverbots für Ärzte. Sie wollen die praktischen Probleme durch eine bessere Organisation lösen. Um die Verfügbarkeit sicher zu stellen, ist eine Liste mit ständig vorrätig zu haltenden BTM in der Diskussion.

Bei einem erneuten Treffen im BMG soll nun erörtert werden, wie die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und palliativen Leistungserbringern, zum Beispiel in Form spezieller Kooperationsvereinbarungen, verbessert werden kann und welche gesetzlichen Anpassungen gegebenenfalls notwendig sind. Einen konkreten Termin für das Gespräch gibt es noch nicht.

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