Kommentar

BMG ohne Plan und Durchgriff

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Die Packungsgrößenverordnung gerät zum Desaster: Noch immer ist die Apotheken-Software voller Fehler. Neben dem Ärger mit den Kunden befürchten die Apotheken Retaxationen wegen der Nichtbeachtung der Substitutionsregeln. Und wer hat Schuld? Das Ministerium, lautet der Wutschrei der Branche. Röslers Haus habe keine klaren Vorgaben gemacht und ziehe sich jetzt aus der Verantwortung. Stattdessen sollen Kassen und Apotheker das Chaos in der EDV beheben. Ein Systemfehler.

Das Ministerium bittet die Hersteller um korrekte Angaben, es schlägt ein Fehlerkontrollverfahren vor und regt an, die Datensammler von der IFA mit einzubeziehen. Letztlich Durchgreifen kann das BMG aber nicht - dazu fehlen die Instrumente.

Denn es gibt für Hersteller, die ihre Produkte falsch melden, keine Sanktionsmöglichkeiten. Zwar können Konkurrenten wettbewerbsrechtlich gegen die Lauertaxe-Sünder vorgehen, aber damit ist nicht viel gewonnen. Schadensersatzansprüche aufgrund entgangener Umsätze dürften kaum zu beziffern sein, und ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch ist letztlich Makulatur. Entscheidend ist, wer heute in der Apotheke abgegeben wird.

Dabei werden ehrliche Hersteller bestraft und solche, die eigens für die Übergangszeit neue Packungen auf den Markt gebracht haben. Die Apotheken müssen Abweichungen von Normgrößen im Kopf rechnen und die Rabattverträge aller Kassen auswendig drauf haben, um das richtige Präparat abzugeben.

Ein Vorwurf bleibt an der Regierung haften: Die Vorlaufzeit der neuen N-Klassifizierung war unnötig kurz. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum das BMG mit der Umstellung nicht hätte warten sollen, bis die neuen Maßzahlen ausgearbeitet sind. Die Umstellung wäre dann viel reibungsloser verlaufen.

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