Noch immer ist nicht geklärt, wie die Kassen bei der Mehrkostenregelung den Hersteller- und Apothekenabschlag erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drängt deshalb zur Eile und hat GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV) aufgefordert, die Umsetzung der neuen Regelung zeitnah im Rahmenvertrag zu regeln. „Die Klärung der Einzelheiten sollte so schnell wie möglich erfolgen“, sagte eine BMG-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Als Termin steht dem Vernehmen nach der 17. Januar. Nach Ansicht des BMG hätten sich Kassen und Apotheker aber schon vor Inkrafttreten des Gesetzes geeinigt haben sollen. Die Vorlaufzeit war aus Sicht des Ministeriums ausreichend. Die geplante Mehrkostenregelung sei lange bekannt gewesen und habe nicht zur Diskussion gestanden, so die Sprecherin.
Ende vergangener Woche hatte das BMG darauf hingewiesen, dass Apotheken und Hersteller die gesetzlichen Abschläge auch leisten müssen, wenn sich ein Patient für die Kostenerstattung entscheidet. Da es bislang keine Regelung gibt, wie die Rabatte fließen sollen, trägt die Kosten im Zweifelsfall der Versicherte. So zieht zum Beispiel die AOK Baden-Württemberg die gesetzlichen Abschläge bei der Berechnung des Erstattungsbetrags ab.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hatte sich wegen des Berechnungsmodells an das BMG gewandt. Die Kassen seien nicht befugt, bei der Erstattung die gesetzlichen Abschläge abzuziehen, bestätigte Staatssekretär Stefan Kapferer nun in einem Schreiben an den Verband. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollen demnach darauf achten, dass die Krankenkassen in ihren Satzungen eine rechtskonforme Umsetzung der Mehrkostenregelung vornehmen.
Bei der AOK Baden-Württemberg wird man die Vorgaben vermutlich noch einmal ändern und - mit Blick auf eine bundesweit einheitliche AOK-Regelung - auf einen prozentualen Abschlag umschwenken. Den Großhandelsabschlag, der ja bereits beim Abgabepreis abgerechnet ist, will die AOK nicht mehr abziehen.
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