Apothekenbetriebsordnung

BMG: Keine Beschränkung der Freiwahl

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dementiert, dass es die Freiwahl in den Apotheken einschränken will: Das Positionspapier zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sehe keine weitere Einschränkung beim Verkauf des Nebensortiments in Apotheken vor. Bereits nach den jetzigen Regelungen sei der Verkauf von Kosmetika, Hygieneartikeln oder Vitaminpräparaten beschränkt. „Die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung sieht lediglich eine Klarstellung vor. Bei Apotheken steht eindeutig die Versorgung mit Arzneimitteln im Vordergrund. Eine Apotheke muss auch als Apotheke erkennbar sein. Das ist das Ziel dieser Klarstellung.“

Was damit gemeint ist, konnte man im BMG auf Nachfrage nicht verraten. Das Eckpunktepapier stelle die politischen Ziele klar, regele aber keine Details. Eine prozentuale Begrenzung ist dem Vernehmen nach vom Tisch.

Für das BMG und seine Hausleitung könnte die ApBetrO, eigentlich ein Nebenkriegsschauplatz, zum politischen Stolperstein werden. Schon nach Bekanntwerden des ersten Arbeitsentwurfs war das Ministerium zurück gerudert. Nun wird wieder öffentlich und offenbar falsch über ein internes Papier diskutiert.

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