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Apothekenhonorar

BMG: Es ging nicht nur um die Zahlen

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Berlin -

Wochenlang hatten sich ABDA und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) um die Aussagekraft der von den Apothekern vorgelegten Zahlen gestritten. Nun wird klar, dass die Bundesregierung nicht nur Probleme mit den Daten der Treuhand hatte – sondern vor allem mit der Rechenmethodik der ABDA. „Im Ergebnis ist der unterschiedlich beurteilte Anpassungsbedarf weniger auf die unterschiedliche Datenbasis als vielmehr darauf zurückzuführen, dass die ABDA in ihren Berechnungen den Rohertragszuwachs nicht berücksichtigt hat [...]“, heißt es in einem internen Vermerk des BMG, in dem die Anpassung des Fixhonorars um 25 Cent erklärt wird.

 

„Warum ist die Anpassung niedriger als von der ABDA gefordert?“, fragt das BMG und erklärt selbst: „Der DAV fordert deutlich mehr – plus 1,04 Euro auf 9,14 Euro je Packung als Erhöhung. Hauptgrund für den Unterschied: ABDA fordert den vollständigen Ausgleich der Kostensteigerungen zusätzlich zu den bereits erfolgten Rohertragssteigerungen.“

Weil man laut Arzneimittelgesetz (AMG) aber auch die Interessen der Verbraucher berücksichtigen müsse, habe man die beiden Werte verrechnet. „Maßgeblich für die Zunahme des Rohertrags ist vor allem der Anstieg der Packungszahlen um fast 10 Prozent seit 2004“, erklärt das BMG.

Das Ressort von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärt zudem, warum die Hochrechnungen der ABDA nicht verwendet wurden: „Mangels ausreichender Differenzierbarkeit“ seien die Daten nicht repräsentativ gewesen und seien zudem auf Bedenken des Statistischen Bundesamtes gestoßen. Das BMWi hatte sich daraufhin für die Verwendung der Destatis-Zahlen entschieden. Viel wichtiger sei aber gewesen, dass der Rohertrag in den Zahlen der Apotheker nicht verrechnet worden sei, heißt es in dem Vermerk.

Im Apothekerhaus reagierte man überrascht auf die Rechnungen des BMWi: „Die Einbeziehung des Rohertrages war mit uns nie abgesprochen worden. Die Ministerien haben uns das nicht mitgeteilt“, so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes. In Gesprächen mit ihren Wahlkreisabgeordneten sollen die Apotheker nun auf die „Denk- und Rechenfehler“ hinweisen.

 

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