Gemeinsamer Bundesausschuss

Beschluss zu Zweitmeinung vertagt

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Über das Einholen einer Zweitmeinung bei der Verschreibung teurer Spezialmedikamente gibt es noch Unstimmigkeiten zwischen Krankenkassen und Medizinern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe einen entsprechenden Beschluss deshalb auf Oktober vertagt, sagte der Vorsitzende Dr. Rainer Hess am Donnerstag nach einer Sitzung des Gremiums in Berlin. Allerdings zeichne sich bereits eine Kompromisslösung ab, sagte Hess, ohne auf Details einzugehen.

Das sogenannte Zweitmeinungs-Verfahren war im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossen worden. Um die Arzneimittelausgaben zu begrenzen, sollen Mediziner die Meinung eines weiteren Facharztes einholen müssen, bevor sie besonders kostspielige Medikamente oder Therapien verordnen. Mit der genauen Ausgestaltung dieser Neuregelung wurde der G-BA beauftragt.

Nach Teilnehmerangaben hatte es in der turnusgemäßen Sitzung noch Bedenken der Krankenhäuser gegeben - etwa bei Fragen der ambulanten Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Um keinen Beschluss gegen die Deutsche Krankenhausgesellschaft fassen zu müssen, sei die Entscheidung um einen Monat vertagt worden, erklärte Hess. Wenn man zu einer gemeinsamen Lösung komme, gebe es für die geplante Neuregelung von Anfang an „eine ganz andere Akzeptanz“.

Über die meisten Details herrscht nach Hess' Darstellung weitgehende Einigkeit. So solle das Einholen einer zweiten Meinung möglichst unbürokratisch verlaufen und auf einem schriftlichen Verfahren basieren. Damit solle dem Patienten erspart werden, sich persönlich beim zweiten Arzt vorstellen zu müssen.

Lesen Sie dazu auch: Ärzte gegen Zweitmeinung
www.apotheke-adhoc.de/index.php

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