Apothekenbetriebsordnung

Behörde unterstützt „Light-Apotheken“

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Während Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Apotheker über die Freiheitsgrade nach der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) streiten, bezieht das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeso) überraschend Position für die Einführung sogenannter „Light-Apotheken“: Weil bei einer Überprüfung die Hälfte aller Rezepturen Qualitäts- und Kennzeichnungsmängel aufgewiesen hatten, kommt die Aufsichtsbehörde dem Schluss, dass nicht alle Apotheken Rezepturen anbieten sollten.

Die für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs und Apothekenwesens zuständige Behörde hatte im vergangenen Jahr insgesamt 78 Rezepturen aus 52 Berliner Offizinen überprüft. Bei der Hälfte war entweder der Wirkstoff falsch dosiert, die Verteilung inhomogen oder Verunreinigungen vorhanden. Bei 85 Prozent der untersuchten Rezepturen waren zudem auf dem Etikett keine oder nur unzureichende Angaben zur Anwendung oder zum Verfall aufgetragen worden.

„Die Qualität der Arzneimittelherstellung ist unter dem Aspekt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verbesserungsbedürftig“, resümiert die Behörde. „Wir sind der Meinung, dass sich die Qualität der Rezepturen verbessern könnte, wenn sich einige Apotheken auf die Herstellung spezialisieren würden“, fügte eine Sprecherin auf Nachfrage hinzu. Auch gegenüber der Kammer habe man diese Empfehlung ausgesprochen.


Die betroffenen Apotheken sind nun zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Zudem ist gegen 38 Apotheken ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. „Den Apothekern drohen Bußgelder zwischen 200 und 700 Euro“, so eine Sprecherin. Zusätzlich müssten sie die Kosten für die Untersuchung tragen, die sich pro Apotheke auf bis zu 2000 Euro belaufen können. Der Kammer empfiehlt das LAGeso, „ein nachhaltiges Qualitätssicherungssystem zu implementieren“.

Gemeinsam mit der Kammer hatte das LAGeso auch die Informations- und Beratungsqualität getestet. Ehrenamtliche Pharmazieräte, die sich als solche auswiesen, hätten in 50 zufällig ausgewählten Apotheken „reale Kundengespräche“ nachgestellt, so die Behörde. Inhalt der Gespräche seien allgemeine Fragen nach Dosierung und Anwendung sowie nach Wechselwirkungen gewesen. Das Ergebnis sei zwar nur bedingt repräsentativ, keine Apotheke konnte jedoch die maximale Punktzahl erreichen: Im Durchschnitt erreichte die Beratung in den zufällig ausgewählten Apotheken einen Wert von 60 Prozent der Maximalpunktzahl. „Das sind nicht zufriedenstellende Ergebnisse, die verbessert werden müssen“, so das LAGeso.

Auch die Fort- und Weiterbildungsangebote soll die Kammer nun verbessern. Das Ergebnis könnte auch mit zum Teil veralteter Literatur in den Apotheken zusammen hängen, vermutet die Behörde. Die wissenschaftlichen Hilfsmittel und Datenbanken müssten daher aktualisiert werden.

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