Rabattverträge

Becker schreibt Brandbrief an Rebscher

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Die Rabattverträge: Für Krankenkassen eine Sparmaßnahme, für Apotheker eine massive Mehrbelastung. Ausgerechnet ein Patientenwegweiser der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) bringt nun neuen Zündstoff in die Angelegenheit: Weil die DAK ihren Patienten empfiehlt, nur das vom Arzt verschriebene Originalpräparat anzunehmen, platzte dem Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, jetzt der Kragen.

Dabei fängt die Broschüre mit harmlosen Hinweisen an, etwa dem Rat „Legen Sie sich die Tablette auf die Zunge, beugen den Kopf nach vorn und nehmen Sie einen kräftigen Schluck Wasser“. Doch beim letzten Patiententipp horcht das Apothekerohr auf: „Bestehen Sie beim Einkauf auf dem Medikament, das Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat, wenn Ihr Apotheker ein sogenanntes Generikum anbieten will.“

„Eine Missachtung ersten Rangs der Arbeit der Apotheker“, schreibt Becker an den DAK-Vorstandsvorsitzenden, Professor Dr. Herbert Rebscher. Aus „unzähligen Gesprächen“ müsste Rebscher eigentlich wissen, wie schwierig es sei, Patienten wegen wechselnder Rabattverträge der Krankenkassen auf andere Medikamente umzustellen.

Doch vielleicht wolle die DAK ja auch nur mitteilen, dass sie es in Sachen Retaxierung wegen Nicht-Beachtung der Rabattverträge künftig nicht mehr so genau nimmt, stellt Becker zur Diskussion. Ob der Satz in der Patientenbroschüre bedeute, „dass die Substitutionspflicht für Apotheken bei der DAK hinfällig ist und die Apotheken künftig bei der DAK keine Retaxationen […] mehr fürchten müssen?“ Und weiter: „Des Weiteren möchte ich erwähnen, dass gerade Ihre Kasse bei Nichtbeachtung von Rabattverträgen sehr schnell zum Instrument der Nullretaxierung greift.“

Auch wenn sich die Hinweise an die 4,6 Millionen DAK-Mitglieder als peinliches Missgeschick entpuppen sollten, steht für Becker bereits jetzt fest: „Sehr geehrter Herr Professor Rebscher, die Apotheker-Seele kocht (über). Der Unmut ist groß.“

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